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Thüringer Polizei wollte Schwangere abschieben

Beamte wollte Nigerianerin in der Nacht zu Freitag aus Krankenhaus in Arnstadt holen / Klinikärzte widersprachen wegen Risikoschwangerschaft

  • Lesedauer: 2 Min.

Arnstadt. Mitarbeiter eines Krankenhauses im thüringischen Arnstadt haben die Abschiebung einer Frau mit Risikoschwangerschaft verhindert. Die Polizei habe in der Nacht zu Mittwoch versucht, die Frau nach Italien abzuschieben, teilte der Flüchtlingsrat Thüringen am Donnerstag mit. Die Ilm-Kreis-Kliniken bestätigten den Vorfall.

Die Polizei sei in Begleitung einer Ärztin nachts in die Klinik gekommen, um die Frau aus Nigeria mitzunehmen, sagte Christina Fischer, stellvertretende Geschäftsführerin der Kliniken. Wegen der Risikoschwangerschaft hätten die Ärzte im Krankenhaus die Abschiebung nicht verantworten können und die Schwangere daher in der Klinik behalten. Ob die Frau zusätzliche gesundheitliche Probleme hatte, wollte das Krankenhaus aus Datenschutz-Gründen nicht mitteilen. Die zuständige Ausländerbehörde des Ilm-Kreises war am Freitag für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

Das sogenannte Dublin-System sieht vor, dass grundsätzlich jenes Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender nachweislich das erste Mal EU-Boden betreten hat. Im Fall der Schwangeren war dies Italien.

Der Flüchtlingsrat Thüringen kritisierte das Vorgehen der Behörde und der Polizei scharf. »Wir finden es absolut unmenschlich, die Abschiebung einer Frau mit Risikoschwangerschaft und gravierenden gesundheitlichen Einschränkungen mitten in der Nacht aus einem Krankenhaus heraus zu veranlassen«, hieß es in einer Stellungnahme. Nach Angaben der Polizei waren die Beamten zunächst zur Unterkunft der Frau nach Gehren gefahren und hatten dort erfahren, dass sie in einer Klinik behandelt wird. »Als sich dort herausstellte, dass die Frau nicht transportfähig ist, wurde die Konsultation abgebrochen«, sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion. Die Leitung der Aktion habe bei der zuständigen Ausländerbehörde gelegen. dpa/nd

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