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Trump darf Twitter-Nutzer nicht blockieren

Bundesgericht rügt Umgang des US-Präsidenten mit seinen Kritikern: Auch Gegner müssen Zugang zu dessen Kurzmitteilungen haben

  • Lesedauer: 2 Min.

Washington. Mit dem Blockieren kritischer Kommentatoren im Kurzmitteilungsdienst Twitter hat US-Präsident Donald Trump nach Ansicht eines US-Bundesgerichts gegen die Verfassung verstoßen. Dass einige Twitter-Nutzer daran gehindert wurden, die Kurzmitteilungen des Präsidenten auf seinem persönlichen Twitter-Konto @realDonaldTrump zu lesen und direkt zu kommentieren, habe den ersten Verfassungszusatz zur Meinungsfreiheit verletzt, erläuterte die New Yorker Richterin Naomi Reice Buchwald am Mittwoch in einer 75-seitigen Begründung ihre Entscheidung.

Einigen Nutzern sei der Zugang zu Trumps Tweets unbestreitbar »als Folge einer Standpunkt-Diskriminierung« verwehrt worden, monierte die Bundesrichterin. Sie gab damit einer Gruppe von Twitter-Nutzern sowie dem Knight First Amendment Institute der Colombia University Recht, das sich der Verteidigung der Meinungsfreiheit verschrieben hat.

Buchwald hob hervor, dass Trump Twitter für eine Vielzahl politischer Ankündigungen nutze und sein Twitter-Auftritt daher ein »öffentliches Forum« sei, das niemanden wegen seiner politischen Überzeugungen ausschließen dürfe. Der Präsident habe zwar auch ein Recht auf freie Meinungsäußerung, dürfe durch dessen Ausübung aber dieses Recht bei seinen Kritikern nicht einschränken. 52 Millionen Nutzer folgen dem US-Präsidenten auf @realDonaldTrump. Er hat auch noch ein offizielles Twitter-Konto unter @POTUS, der Abkürzung für »President of the United States«.

Der Forderung der Kläger, gegen Trump und seinen Social-Media-Beauftragten Dan Scavino in der Sache eine einstweilige Verfügung zu erlassen, kam die Richterin allerdings nicht nach. Sie setze darauf, dass sich das Weiße Haus an ihre Entscheidung halte, weil »kein Regierungsvertreter über dem Gesetz steht«, erklärte Buchwald.

Wievielen Nutzern der direkte Blick auf Trumps Tweets verwehrt wurde, ist nicht bekannt. Laut Schätzungen waren mehrere hundert Menschen betroffen. AFP/nd

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