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Unsicherheiten bleiben
Robert D. Meyer über die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung
Einen Vorteil zeigt die ab Freitag verbindliche EU-weite Datenschutzgrundverordnung schon jetzt: Das Interesse an der Frage, wie Behörden und Unternehmen mit Informationen über Menschen umgehen, ist so groß wie seit Jahren nicht. Eine der von deutschen Nutzern am häufigsten über Google gestellten Fragen lautete zuletzt: »Was ist Datenschutz?«
Dass die Sensibilität wächst, ist super, in ihrem Fahrwasser tummeln sich allerdings auch windige Geschäftemacher, die mit der Unsicherheit vieler Leute Geld verdienen wollen. Braucht jeder Verein einen Datenschutzbeauftragten? Kann ich verklagt werden, wenn auf meinem bei Facebook veröffentlichten Urlaubsschnappschuss andere Personen zu erkennen sind? Richtig ist: In 90 Prozent der Fälle ändert sich hierzulande an den bisherigen Bestimmungen nichts. So weit, so beruhigend.
Richtig ist aber auch: Während Behörden und größere Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen an der Umsetzung der Verordnung arbeiten können, fühlen sich Selbstständige, private Blogger oder freie Fotografen häufig im Stich gelassen. Wer nicht gleich beim Anwalt Geld ausgeben will, sucht schnell verzweifelt nach einem Ansprechpartner. Hier hätte die Bundesregierung mehr und eher Aufklärungsarbeit leisten müssen. Sie hatte schließlich zwei Jahre Zeit dafür.
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