Jobcenter muss keine Hochzeitsfeiern bezahlen

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Mainz. Bezieher von Arbeitslosengeld II haben nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für eine Hochzeitsfeier. Im Fall eines jungen Paares stellte das Mainzer Sozialgericht klar, dass es keine Rechtsgrundlage für die Auszahlung eines »Heiratsgeldes« gebe. Die beiden Verlobten hatten vom Jobcenter Geld für Eheringe, ein Brautkleid, einen Anzug und Kleidung für ihre beiden Kinder sowie für die Feier beantragt. Eine Eheschließung vor dem Standesamt sei »auch ohne großen Aufwand möglich« urteilte das Gericht. epd/nd

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