Jobcenter muss keine Hochzeitsfeiern bezahlen
Mainz. Bezieher von Arbeitslosengeld II haben nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für eine Hochzeitsfeier. Im Fall eines jungen Paares stellte das Mainzer Sozialgericht klar, dass es keine Rechtsgrundlage für die Auszahlung eines »Heiratsgeldes« gebe. Die beiden Verlobten hatten vom Jobcenter Geld für Eheringe, ein Brautkleid, einen Anzug und Kleidung für ihre beiden Kinder sowie für die Feier beantragt. Eine Eheschließung vor dem Standesamt sei »auch ohne großen Aufwand möglich« urteilte das Gericht. epd/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.