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Rückkehr zu paritätischen Krankenkassen-Beiträgen beschlossen
Ab 1. Januar 2019 sollen die Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen von Unternehmern und Beschäftigten getragen werden.
Berlin. Die schwarz-rote Koalition bringt die für kommendes Jahr geplante Milliarden-Entlastung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auf den Weg. Ab 1. Januar 2019 sollen die derzeit allein von ihnen zu zahlenden Zusatzbeiträge zu gleichen Teilen von Unternehmern und Beschäftigten getragen werden. Nach dem Entwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), den das Kabinett am Mittwoch (9.30 Uhr) beschließen soll, werden Beschäftigte und Rentner dadurch um 6,9 Milliarden Euro jährlich entlastet - im Gegenzug müssen Unternehmer und Rentenversicherung entsprechend mehr zahlen. Aus dem Arbeitgeberlager kommt Kritik an zusätzlichen Belastungen.
Seit 2015 setzt sich der Gesamtbeitrag aus einem einheitlichen allgemeinen Satz und einem flexiblen Zusatzbeitrag zusammen. Der feste Satz liegt bei 14,6 Prozent und wird jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Beschäftigten finanziert. Die Zusatzbeiträge, die die Kassen für sich festlegen, müssen die Mitglieder bisher alleine schultern. Sie liegen derzeit im Schnitt bei 1,0 Prozent. In den Koalitionsgesprächen hatte die SPD darauf gedrungen, dass Arbeitgeber und Beschäftigte den Gesamtbeitrag wieder paritätisch tragen sollen.
Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall warnte laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland (Mittwoch), mit der Beitragserhöhung für die Unternehmen drehe die Regierung an der Arbeitskostenschraube. »Der Sozialstaat wächst seit Jahren schneller als die Wirtschaft. Das berührt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft«, heißt es demnach in einer Stellungnahme des Verbands.
Insgesamt sieht der von Spahn vorgelegte Entwurf Beitragsentlastungen von rund acht Milliarden Euro jährlich vor. Vorgesehen ist auch ein Zwangsabbau von Finanzreserven bei Kassen mit großem Finanzpolster. Spahn hat diese Pläne angesichts von Widerständen in SPD und Union aber abgeschwächt. So soll eine solche Verpflichtung erst ab dem 1. Januar 2020 angewendet werden. Zudem wird sie an die Bedingung geknüpft, dass bis dahin eine Reform des Finanzausgleichs unter den Kassen geschafft ist. Laut Entwurf wären dadurch dann ab 2020 Senkungen von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich möglich.
Das Gesetz, das als besonders eilbedürftig erklärt wurde, kommt nun in den Bundestag. Zustimmungspflichtig im Bundesrat ist es nicht. dpa/nd
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