• Berlin
  • Berliner Mobilitätsgesetz

Gesetz zur Mobilität im Parlament

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

An diesem Donnerstag ist es so weit: Die von Rot-Rot-Grün angepeilte Verkehrswende erreicht das Abgeordnetenhaus. Im Verkehrsausschuss soll das bundesweit erste Mobilitätsgesetz abschließend debattiert und beschlossen werden, bevor es dann Ende Juni im Plenum des Landesparlaments abgestimmt wird.

Zuletzt hatte das Mitte-links-Bündnis noch einmal hart um den Text für das »Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung« gerungen. Die Sozialdemokraten hätten nämlich gerne ein eigenes Kapitel für den Autoverkehr gehabt. In Spitzengesprächen konnte der Dissens in dieser Frage zwischen SPD sowie Linkspartei und Grünen auf der anderen Seite ausgeräumt werden. Insgesamt 50 Änderungen haben die Koalitionsparteien nach Angaben von Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf der Senatsverwaltung für Verkehr vorgenommen.

Der Umweltverband BUND begrüßte unterdessen die Änderungsanträge zum Entwurf des Mobilitätsgesetzes, die im Verkehrsausschuss zur Abstimmung stehen. »Der unnötige Konflikt zwischen den Koalitionsfraktionen über Kapitelüberschriften weiterer Teile des Mobilitätsgesetzes hat zumindest etwas Gutes: Alle Beteiligten haben jetzt verstanden, dass das Gesetz einen Paradigmenwechsel in der Verkehrs- und Mobilitätsplanung bedeutet«, erklärte der Landesgeschäftsführer des BUND, Tilmann Heuser am Mittwoch. Endlich werde die seit Jahrzehnten auch von CDU und FDP geforderte integrierte Planung und Gestaltung eines stadt- und umweltverträglichen Verkehrssystems gesetzlich verankert, so Heuser.

Das Mobilitätsgesetz sieht unter anderem vor, dass der Fahrradverkehr und Fußgänger sowie der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gestärkt werden. So soll der ÖPNV beispielsweise bis 2030 auf nicht-fossile Antriebsenergien umgestellt werden.

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