- Politik
- Streikrecht für Beamte
Lukrativer Köder
Deutschland hält an einem obrigkeitsstaatlichen, aus dem 19. Jahrhundert stammenden Beamtenrecht fest
An diesem Dienstag wird in Karlsruhe ein Urteil verkündet, das eine lange Vorgeschichte hat. Im Januar 2018 verhandelten die Verfassungsrichter in letzter Instanz vier Fälle verbeamteter Lehrerinnen und Lehrer. Schon seit 2009 wehren sich die Klägerinnen und Kläger aus Niedersaschen und Nordrhein-Westfalen gegen Disziplinarmaßnahmen, die gegen sie verhängt worden waren, weil sie sich an Arbeitskämpfen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) beteiligt hatten. Diverse Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte haben ihre Anliegen in den vergangenen Jahren mit unterschiedlichen Begründungen abgelehnt.
Die GEW fordert seit langem, das Streikverbot für Lehrkräfte aufzuheben - auch wenn diese Beamtinnen oder Beamte sind. Rückenwind erhalten die aktuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen durch zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Die Straßburger Richter gestanden in einem Verfahren gegen die Türkei auch Beschäftigten im Beamtenstatus das Recht auf Kollektivhandlungen und Streik zu. Im Vergleich zu den meisten europäischen Nachbarn hält eine konservative Rechtssprechung in Deutschland besonders stark an einer obrigkeitsstaatlichen, aus dem 19. Jahrhundert stammenden Vorstellung aus dem Beamtenrecht fest: Nach dieser Logik versorgt ein fürsorglicher Dienstherr seine »treuepflichtigen« Untertanen mit einer »amtsangemessenen Alimentation« so gut und ausreichend, dass das kämpferische Verhandeln über Arbeitskonditionen angeblich gar nicht mehr nötig ist.
Die Versorgung ist in der Tat gut, und das stimmt auch für die Pädagoginnen. Drei Viertel der insgesamt gut 800 000 Lehrkräfte hierzulande sind verbeamtet, lediglich 200 000 angestellt. Und der häufig bemühte Grundsatz »Gleicher Lohn für gleiche Arbeit« gilt an den Schulen besonders wenig. Gerade in den östlichen Bundesländern und in Nordrhein-Westfalen unterrichten viele Lehrerinnen und Lehrer als Angestellte. Sie verdienen allein bedingt durch ihren anderen Status im Schnitt rund 500 Euro netto weniger im Monat - vor allem deshalb, weil sie im Gegensatz zu ihren Kollegen in die Sozialversicherung einzahlen müssen. Die Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse, ergänzt durch eine großzügige öffentliche »Beihilfe«, ist ein weiterer Pluspunkt für die besonders gut abgesicherten Staatsdiener. Und ihr größtes Privileg, neben der Unkündbarkeit, ist die Altersversorgung: Während sich gesetzlich versicherte Rentner mit 48 Prozent ihres Arbeitseinkommens (netto vor Steuern)zufrieden geben müssen, können sich vergleichbar eingruppierte Pensionärinnen im Ruhestand über 71 Prozent ihrer früheren Bezüge freuen.
Die GEW fordert gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund die vollen Koalitionsrechte für Beamtinnen und Beamte. Die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber kollektive Vereinbarungen zur fairen Ausgestaltung von Arbeitsbedingungen zu treffen, sei ein elementares Menschenrecht. Und dazu gehöre auch, den Arbeitskampf als letztes Mittel anzuwenden. Dieser Anspruch dürfe den Beschäftigten nicht mit Bezug auf die »hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums«, wie es in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes heißt, abgesprochen werden. Einschränkungen, so argumentieren die Gewerkschafter im Einklang mit dem Europäischen Gerichtshof, seien nur dort zulässig, wo Mitarbeiterinnen im engeren Sinne hoheitlich tätig sind: bei der Polizei, beim Militär oder im Strafvollzug - aber nicht an den Schulen.
Die GEW verlangt also keineswegs das Streikrecht für sämtliche Beamtinnen und Beamte. Sie wendet sich lediglich dagegen, dass dieses Recht Beschäftigten mit nicht hoheitlichen Aufgaben verwehrt bleibt. An diesem Punkt verwickelt sich die gewerkschaftliche Argumentation allerdings in Widersprüche. Denn folgerichtig stellt sich dann die Frage, warum Lehrer an Schulen überhaupt verbeamtet werden sollten. So betrachtet, gäbe es eine ganz einfache Lösung für das derzeit strittige Problem: nämlich nach und nach alle Lehrkräfte zu Angestellten zu machen. In den 1990er Jahren wurde dies in den neuen Bundesländern nahezu flächendeckend praktiziert. Im Westen Deutschlands gibt es allerdings mächtige Widerstände der Lobbyisten, vor allem aus Bayern und Baden-Württemberg. Der Beamtenstatus mit seinen Privilegien ist im Bildungsföderalismus zum lukrativen Köder geworden, um dringend benötigte Lehrkräfte anzulocken.
Das Beamtentum im Lehrerberuf grundsätzlich in Frage zu stellen traut sich nicht einmal die GEW. Denn auch die kämpferische Bildungsgewerkschaft ist letztlich eine Interessenvertretung. Sie will ihre eigenen, immer noch überwiegend verbeamteten Mitglieder nicht verprellen - und deren Vorteile weitgehend erhalten. Dürfen demnächst also alle Lehrerinnen und Lehrer streiken? Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ihnen dieses Recht weiterhin verwehrt bleiben wird. Die Mehrheit der juristischen Fachleute geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht die Klage abweist.
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