Sparen an den Kleinsten

Grit Gernhardt ärgert sich, dass das Kindergeld auf Hartz IV angerechnet wird

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: 1 Min.

Kindergeld soll das Existenzminimum sichern und wird deshalb unabhängig von der Höhe des elterlichen Einkommens gezahlt. Klingt gerecht. Während aber in der Praxis Gutverdiener sogar höhere Entlastungen als das Kindergeld bekommen, weil sie von Steuerfreibeträgen profitieren, die sich erst bei höheren Einkommen auswirken, wird denen, die wenig haben, das Kindergeld von den Sozialleistungen abgezogen. So bekommt ein vierjähriges Kind statt 240 Euro Hartz IV nur 46 Euro ausgezahlt, der Rest ist laut Meinung der Regierenden mit dem Kindergeld abgegolten.

Begründet wird das mit dem Lohnabstandsgebot. Dieses Dogma ist aber grundsätzlich falsch, dient es doch einzig zur Unterdrückung sowohl der Sozialleistungsbezieher als auch der Geringverdiener. Wer den gesetzlichen Mindestlohn so tief ansetzt, dass selbst Vollzeitarbeitende davon kaum existenzsichernd leben können, kann mit dem Lohnabstandsgebot begründen, dass die Sozialleistungen noch geringer bleiben müssen. Gäbe es den Niedriglohnsektor nicht, funktionierte das Kleinhalten der Hartz-IV-Bezieher nicht - und auch die (politisch genehme, weil antreibende) Angst der Geringverdiener vor dem Fall in den Leistungsbezug verschwände. Der Einzige, der profitiert, ist der Staat: Er spart Milliarden Euro an Leistungen ein, die den Kleinsten eigentlich eine gute Existenz ermöglichen sollen.

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