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Zweifel an BER-Ausschuss-Auftrag
Wissenschaftlicher Dienst hält einige Fragen des Untersuchungsgremiums für unzulässig
Auf insgesamt 28 Seiten hat sich der Wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses (WPD) mit dem sogenannten Einsetzungsauftrag für einen Untersuchungsausschuss zum BER beschäftigt. Die oppositionellen Fraktionen von CDU und FDP hatten am vergangenen 13. März einen Antrag gestellt, einen neuen Untersuchungsausschuss »zur Aufklärung der Ursachen, Konsequenzen und Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitung des im Bau befindlichen Flughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER)« im Abgeordnetenhaus einzusetzen. Dazu legten CDU und FDP einen etwa zehnseitigen Fragenkatalog vor.
Da die Regierungsfraktionen von SPD, Linkspartei und Grünen Zweifel daran hatten, ob die Fragen für einen Untersuchungsausschuss zulässig sind, riefen sie den neutralen Wissenschaftlichen Dienst des Abgeordnetenhauses an, und baten diesen um eine rechtliche Einschätzung. Die Untersuchung des Wissenschaftlichen Dienstes und das Gutachten liegen »neues deutschland« jetzt vor.
Das Ergebnis: Der WPD hält einzelne Fragen, aber auch ganze Komplexe des Auftrags für das Untersuchungsgremium für unzulässig. Zum Fragekomplex C »Kapazitätsplanung/Kapazitätserweiterung« beispielsweise heißt es in dem Gutachten: »Hinsichtlich dieses Fragenkomplexes ergeben sich für beide Anträge erhebliche Zulässigkeitsprobleme.« Für die Gutachter des Parlaments ging es vor allem darum, zu prüfen, ob die Fragen der Opposition nach der Landesverfassung und dem Berliner Untersuchungsausschussgesetzes zulässig sind.
Gemeinhin gilt die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als das schärfste Schwert der Opposition. Häufig unbekannt ist allerdings, dass sich ein Untersuchungsausschuss nur mit Vorgängen beschäftigen darf, die in der Vergangenheit liegen und die als abgeschlossen gelten. Laufende Verfahren und Regierungshandlungen dagegen dürfen eigentlich nicht untersucht werden. Damit soll sichergestellt werden, dass im Parlament durch solche Untersuchungsgremien nicht quasi eine Art Parallelregierung aktiviert wird. Da die Großbaustelle BER und der bislang nicht eröffnete Flughafen ein laufender Prozess ist, müssen die Fragen präzise gestellt werden. Die in die Zukunft gerichteten Fragen nach den Kapazitäten des BER oder der Entwicklung derselben wurden deshalb vom Wissenschaftlichen Dienst als nicht zulässig bewertet. Ähnliches gilt für den »Fragekomplex F« zum Schallschutz, dessen Fragen ebenfalls »im Wesentlichen« nicht die oben genannten Anforderungen an einen zulässigen Untersuchungsgegenstand erfüllen, wie es im Gutachten heißt.
»Das Gutachten bestätigt die Rechtsauffassung der Koalitionsfraktionen, dass nicht wenige Fragenkomplexe der Opposition unzulässig sind«, sieht sich der rechtspolitische Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus, Sebastian Schlüsselburg, durch die Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt. Das betreffe aus seiner Sicht vor allem die Fragen zur Kapazitätsplanung. Insofern, so Schlüsselburg, müsse die Opposition jetzt die Frage beantworten, ob sie an ihrem Einsetzungsantrag überhaupt festhalten wolle oder Nachbesserungen vornehmen will. »Wenn sie Änderungsvorschläge machen sollte, werden wir diese sorgfältig prüfen«, sagte Schlüsselburg dem »nd«.
An diesem Mittwoch soll das brisante Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Rechtsausschuss behandelt werden. Ob dann die Oppositionsfraktionen eine Tischvorlage mit einem zulässigen Untersuchungsauftrag präsentieren, war am Dienstag zunächst unklar. Für die FDP-Fraktion erklärte ein Sprecher, dass das WPD-Gutachten erst gelesen werden müsse. Aus der CDU-Fraktion hieß es, dass das Gutachten nicht den Untersuchungsausschuss an sich infrage stelle. Deshalb sehe man die Chance für einen Kompromiss mit der Koalition. So könnten etwa Protokollnotizen zu einer Lösung führen, mit der die Fragestellung näher erklärt wird. »Unser Wunsch und Ziel ist es, dass der Ausschuss so schnell wie möglich eingesetzt wird, wir haben schon genug Zeit verloren«, sagte der Pressesprecher der CDU-Fraktion, Olaf Wedekind, dem »nd«.
Angesichts der vielen Fragen, die sich auf Aktuelle Vorgänge beim BER beziehen, hat der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments in einer Anmerkung einen Vorschlag für das Problem formuliert: »Für einen solchen Zweck wäre die Einsetzung eines Sonderausschusses möglicherweise das geeignetere Instrument, zumal die Begleitung der mit der Fertigstellung des Flughafens BER zusammenhängenden Fragestellungen und Prozesse durch einen Sonderausschuss grundsätzlich keiner zeitlichen Zäsur bezüglich seines Auftrags unterworfen ist.«
Im Nachbundesland Brandenburg tagt im Übrigen bereits seit Jahren ein Sonderausschuss zum Thema BER - auch gerne immer wieder zu den aktuellsten Problemen der Skandalbaustelle.
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