Nur EU darf Schleppnetze verbieten

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Luxemburg. Deutschland darf nach EU-Recht nicht einseitig die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht verbieten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch. Ein Verbot würde auch Fischerboote aus anderen EU-Staaten betreffen. Zuständig für ein Verbot wäre demnach allein die EU. Der Deutsche Naturschutzring hatte beantragt, die Fangmethoden wegen negativer Folgen für die Schutzgebiete zu verbieten. Die deutschen Behörden lehnten ein Verbot ab. dpa/nd

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