• Politik
  • Entscheidung im Bundestag

Neuregelung zum Familiennachzug beschlossen

Bis zu 1000 Menschen pro Monat sollen einreisen dürfen / Mehrheit von 370 Stimmen

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Flüchtlinge mit nachgeordnetem Schutzstatus können ab August in begrenzter Zahl wieder Angehörige nach Deutschland nachholen. Mit einer Mehrheit von 370 Stimmen beschloss der Bundestag am Freitag die vieldiskutierte Neuregelung für Familienzusammenführungen, wonach pro Monat 1.000 Menschen kommen dürfen. 279 Abgeorndete stimmten dagegen, drei enthielten sich. Betroffen sind vor allem Syrer, die als Bürgerkriegsflüchtlinge oftmals nicht den vollen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention zugesprochen bekommen.

Der Nachzug für Flüchtlinge mit dem sogenannten subsidiären Schutz ist seit Frühjahr 2016 ausgesetzt – bis auf wenige Härtefälle. Ein Rechtsanspruch auf das Nachholen enger Verwandter, wie ihn andere Flüchtlinge haben, wird mit der Kontingentregelung nicht wieder eingeführt. 279 Abgeordnete stimmten gegen das Gesetz der Großen Koalition, drei enthielten sich.

Die 1.000 Fälle pro Monat sollen unter anderem nach bestimmten Härten wie Krankheiten ausgewählt werden. Auch die Dauer der Trennung soll eine Rolle spielen. Minderjährige sollen bevorzugt werden. Die Auswahl trifft dem Gesetzentwurf zufolge das Bundesverwaltungsamt. Die Botschaften im Ausland sind für die Anträge zuständig.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer (CSU), nannte das Gesetz einen guten Kompromiss. Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Eva Högl erklärte, das Gesetz kombiniere humanitäre Verantwortung mit geordneter Steuerung. Es kämen nur Flüchtlinge nach Deutschland, die nicht im Mittelmeer ertrunken oder auf der Balkan-Route gestrandet seien, oft nur eine Person aus einer Familie. »Und für sie ist dieses Gesetz«, sagte sie.

Linkspartei, Grüne und Flüchtlingsorganisationen kritisieren die Neuregelung. Sie argumentieren, das frühere Recht auf Familiennachzug werde damit zu einem Glücksspiel.

Ab dem 1. August drohe Chaos in den Behörden, sagte Benjamin Strasser (FDP) im Bundestag. Denn was sage man dem 1.001. Antragssteller?, fragte er. Gökay Akbuhut von der Linken sieht einen Verstoß gegen das Grundgesetz: »Jeder Mensch hat das Recht auf seine Familie und das muss auch für alle Flüchtlinge gelten.« Die FDP forderte einen Nachzug für Härtefälle ohne eine zahlenmäßige Begrenzung. Die AfD lehnte jeglichen Familiennachzug ab. Agenturen/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.