Behördliche Verantwortungslosigkeit

Rechnungshof: Verwaltung hat keine IT-Notfallpläne, Standsicherheit von Gebäuden wird nicht geprüft

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Was wäre, wenn die Rechner und Datennetze in der Verwaltung ausfielen? Und wann würden sie wieder funktionieren? Das weiß wohl nur der Wind. Denn: «Keine Senatsverwaltung und kein Bezirksamt hat ein Notfallkonzept für die Informationstechnologie, das den Vorschriften entspricht», sagt Django Peter Schubert, Vizechef des Landesrechnungshofs, bei der Vorstellung des Jahresberichts am Freitag.

Vielleicht war die Frist zu kurz. Denn erst seit dem Jahr 1999 ist die «Erstellung und Umsetzung eines IT-Sicherheitskonzepts mit den dazugehörenden Teilkonzeptionen, wie zum Beispiel eines IT-Notfallkonzepts, für die Berliner Verwaltung verbindlich vorgeschrieben», heißt es im Bericht. Dieses sei jedoch unverzichtbar «angesichts der Abhängigkeit der Verwaltung von einer reibungslos funktionierenden Informationstechnik». Immerhin das zentrale IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) konnte eine entsprechende Zertifizierung vorweisen. Zwei Behörden reagierten überhaupt nicht auf Fragen des Rechnungshofs, eine weitere begründete das immerhin mit Personalmangel. Drei Behörden wiederum gingen davon aus, dass der beauftragte Dienstleister dafür zuständig sei, was nicht stimmt. Wegen der möglichen Tragweite fehlender Notfallkonzepte hatte der Rechnungshof umgehend IT-Staatssekretärin Sabine Smentek (SPD) in Kenntnis gesetzt. Deren Behörde hat inzwischen entsprechende Richtlinien erarbeitet.

Die Verwaltung scheitert nicht nur an der Informationstechnik. Eine Stichprobe bei vier Bezirken ergab auch erhebliche Versäumnisse bei der Standsicherheitsüberprüfung von «Gebäuden mit Gefährdungspotenzial». Dabei handelt es sich zum Beispiel um Sporthallen, Mensen oder Aulen mit großen Stützweiten oder auskragenden Vordächern. Nach dem Einsturz des Daches in einer Eissporthalle in Bad Reichenhall im Jahr 2006 wurden regelmäßige Prüfungen Vorschrift. «Die Bezirksämter haben die zu überprüfenden Gebäude nicht vollständig erfasst und kategorisiert, die vorgeschriebenen Konzepte nicht erstellt und Erstüberprüfungen nur bei einem Teil des Gebäudebestands durchgeführt. Die vorgeschriebenen Folgeüberprüfungen fanden überhaupt nicht statt. »Nun droht nicht gleich der Einsturz«, sagt Schubert. »Aber solche Prüfungen haben durchaus ihren Sinn.«

Auch die Finanzverwaltung als eine der bestfunktionierenden Berliner Behörden hat Defizite. So arbeiteten die drei geprüften Finanzämter laut Rechnungshof nicht effektiv genug beim Eintreiben von Steuerschulden. Es seien »nicht alle Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft« worden, heißt es im Bericht. Nach Ansicht der Prüfer liegt das auch daran, dass das in anderen Bundesländern seit Jahren im Einsatz befindliche Programm »Vollstreckungssystem« bis heute nicht in Berlin eingeführt wurde.

»Wir haben immer mehr Nachfrage nach unseren Prüfungsergebnissen, weil wir nicht nur Kritik üben, sondern prozesshaft Hinweise geben«, so Schubert.

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