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- Repression nach dem Gipfel
G20-Ausschreitungen: Mehrere Verdächtige verhaftet
Ermittler werfen Beschuldigten die Teilnahme an Randalen auf der Hamburger Elbchaussee vor
Berlin. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen rund um Ausschreitungen während des G20-Gipfels in Hamburg hat die Polizei im Raum Frankfurt am Main mehrere Wohnungen durchsucht und dabei Laptops, USB-Sticks und Festplatten beschlagnahmt. Laut Medienberichten wurden vier Menschen festgenommen.
Bei ihnen soll es sich um zwei Erwachsende und zwei Jugendliche handeln. Ihnen wird vorgeworfen, sich am frühen Morgen des 7. Juli 2017 an den Ausschreitungen auf der Hamburger Elbchaussee beteiligt zu haben. Etwa 220 Personen hatten damals randaliert und unter anderem mehrere Autos angezündet, ohne dass die Polizei über einen längeren Zeitraum einschritt. Die Beschuldigten sollen noch am Mittwoch einem Hamburger Haftrichter vorgeführt werden. Laut Informationen des NDR handelt es sich um die ersten Festnahmen mit Bezug zu den Krawallen auf der Elbchaussee, bei denen es sich nicht um ausländische Tatverdächtige handelt. Entsprechende Haftbefehle wurden bisher allerdings nicht vollstreckt.
Ein weiterer nun Verhafteter soll sich an anderen Ausschreitungen während des Gipfels beteiligt haben, einer sechsten Person werfen die Behörden Straftaten in einem anderen Zusammenhang vor.
In Hamburg ermittelt seit dem G20-Gipfel im Sommer vergangenen Jahres die Sonderkommission »Schwarzer Block« mit insgesamt 150 Beamten, um mögliche Straftaten während des internationalen Treffens der Staats- und Regierungschefs aufzuklären. Die eingesetzten Fahnungsmethoden werden dabei durchaus kritisch gesehen. So hatten die Ermittler im Dezember eine erste groß angelegte Öffentlichkeitsfahndung nach 107 Tatverdächtigen begonnen. Die bisherige Erfolgsbilanz fällt allerdings eher gering aus. Zwar konnten laut Staatsanwaltschaft 36 Personen identifiziert werden, doch lediglich gegen zwei Verdächtige kam es zu Anklagen, in einem weiteren Fall wurde ein Strafbefehl beantragt.
LINKE und Datenschützer lehnen die Maßnahme unter anderem deshalb ab, weil auch möglichweise unschuldige Personen sowie Minderjährige an den Pranger gestellt werden. rdm
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