Urteil im NSU-Prozess am 11. Juli

Hauptangeklagte Zschäpe distanziert sich von rassistischen Verbrechen der Terroristen

  • Lesedauer: 2 Min.

München. Nach mehr als fünf Jahren steht der NSU-Prozess vor dem Abschluss. Am 11. Juli will das Münchner Oberlandesgericht das Urteil gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier mitangeklagte mutmaßliche Helfer des »Nationalsozialistischen Untergrunds« sprechen. Das erklärte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl am Dienstagvormittag. Die Hauptverhandlung dauert seit mehr als fünf Jahren an.

Zschäpe hat sich am Dienstag noch einmal von den Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt distanziert. »Bitte verurteilen Sie mich nicht stellvertretend für etwas, was ich weder gewollt noch getan habe«, sagte die mutmaßliche Rechtsterroristin in ihrem persönlichen Schlusswort. Sie habe keine Kenntnis gehabt, warum die beiden Täter ihre Opfer an den verschiedenen Tatorten auswählten.

Mundlos und Böhnhardt haben während der fast 14 Jahre, in der das Trio im Untergrund lebte, zehn Menschen erschossen und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Das Motiv war in fast allen Fällen Rassismus. Ein Mordopfer war eine Polizistin in Heilbronn. Der NSU-Prozess soll klären, welche Schuld Zschäpe und die Mitangeklagten dabei haben.

Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin und hat lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gegen sie beantragt. Zschäpes zwei Verteidigerteams halten sie für die Morde und Anschläge für unschuldig. Unterschiedlich sehen die Verteidiger Zschäpes Schuld an den anderen Straftaten: Ihre drei ursprünglichen Pflichtverteidiger halten lediglich eine Strafe für einfache Brandstiftung für angebracht, ihre beiden Wunschverteidiger höchstens zehn Jahre Gefängnis wegen Beihilfe bei zahlreichen Überfällen.

Die Thüringer Landesregierung hat unterdessen erklärt, die Hinterbliebenen der NSU-Morde mit Geld aus einem Entschädigungsfonds zu unterstützen. Unter welchen Bedingungen die Angehörigen der Opfer eine finanzielle Hilfe abrufen können, will Thüringens Justiz- und Migrationsminister Dieter Lauinger (Grüne) am Dienstag in Erfurt bekanntgeben. Rot-Rot-Grün hatte rund 1,5 Millionen Euro für den Fonds im Haushalt bereitgestellt. Lauinger will zudem über die Fortschritte bei der Umsetzung des Thüringer Integrationskonzeptes sprechen. Dazu stellt der Minister die Ergebnisse eines Evaluationsberichtes vor. dpa/nd

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