NSU-Prozess am Ende
Lebenslang für Beate Zschäpe, doch Fragen der Hinterbliebenen bleiben offen
Berlin. Der Münchner NSU-Prozess ist nach fünf Jahren zu Ende; Beate Zschäpe wurde am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht, Manfred Götzl, hob bei der Urteilsbegründung hervor, dass Zschäpe sich der Mittäterschaft an den Morden des Nationalsozialistischen Untergrundes und also nicht nur der Beihilfe schuldig gemacht habe. Die 43-Jährige wurde wegen zehnfachen Mordes und weiterer Taten verurteilt, die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Auch die vier Mitangeklagten erhielten mehrjährige Haftstrafen, bis auf Zschäpe und Ralf Wohlleben, der als Waffenbeschaffer des NSU zehn Jahre erhielt, wurden alle aus der Untersuchungshaft entlassen.
Das Urteil hat zwei Dimensionen, wie am Mittwoch in München sogleich deutlich wurde. Eine juristische um die Frage, ob Zschäpe, obwohl sie nicht an den Tatorten war, zu Recht als Mittäterin verurteilt wurde. Zschäpes Verteidiger kündigten Revision gegen das Urteil vor dem Bundesgerichtshof an. Sie hatten Freispruch gefordert. Die zweite Dimension wurde vor allem in der Reaktion von Hinterbliebenen der NSU-Opfer deutlich, die zum letzten Prozesstag nach München gekommen waren. Gamze Kubasik, die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik, hofft dpa zufolge, »dass auch alle weiteren Helfer des NSU gefunden und verurteilt werden«. Dass das Gericht von nur drei NSU-Mitgliedern ausging, hinterlässt Unsicherheit bei den Betroffenen. Unaufgeklärt blieb auch die Rolle der Sicherheitsbehörden während der NSU-Verbrechen. Amnesty International kritisierte, die Ermittlungsbehörden hätten »elf Jahre lang die rassistischen Tatmotive verkannt« und danach durch eigene rassistische Vorgehensweise Aufklärung verhindert. nd/Agenturen Seite 2
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