Justizministerin schwächt Entwurf für neue Mietpreisbremse ab
Berlin. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat die geplante Neuregelung der Mietpreisbremse nach Kritik aus der Union abgeschwächt. Zwar sollen Vermieter, wie schon geplant, künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf Mieter umlegen dürfen. Die Neuerung soll aber nur für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten. Das geht aus einem auf den 10. Juli datierten Gesetzentwurf hervor. Nach einem Anfang Juni von Barley präsentierten Referentenentwurf hätten von dieser Regelung noch alle Mieter profitieren sollen. Die Union hatte jedoch kritisiert, dass Barley die sogenannte Modernisierungsumlage deutschlandweit senken wollte und nicht nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im neuen Entwurf heißt es jetzt, die begrenzte Umlage solle nur noch für Gebiete greifen, »in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist«. In allen anderen Gebieten bliebe es damit bei der bisherigen Höhe von elf Prozent. Für die entsprechende Einstufung der Gebiete sind die Landesregierungen zuständig. Die wohnungspolitische Sprecherin der Linke-Bundestagsfraktion, Caren Lay, sagte, die Umlage sorge für massive Mietsteigerung und die Verdrängung von Mietern. »Statt die Umlage ganz abzuschaffen, knickt Bundesjustizministerin Barley in ihrem neuen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse ein«. dpa/nd
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