Urteil erwartet

Rundfunkbeitrag

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Das Bundesverfassungsgericht verkündet an diesem Mittwoch sein Urteil zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Dann entscheiden die Richter über insgesamt vier Verfassungsbeschwerden gegen die Abgabe, die seit 2013 die ehemalige GEZ-Gebühr ersetzt. Drei Beschwerden wurden von Privatpersonen eingereicht, eine stammt von der Mietwagenfirma Sixt.

Die Richter entscheiden insbesondere über drei Aspekte: Zum einen geht es um die Frage, ob der Rundfunkbeitrag eine versteckte Steuer ist. Zum anderen urteilt das Gericht darüber, ob das Gleichheitsgebot im Grundgesetz verletzt wird, weil der Rundfunkbeitrag nicht mehr wie früher die Rundfunkgebühr an Empfangsgeräte geknüpft, sondern pro Wohnung eingezogen wird. Außerdem steht der Beitrag im nicht privaten Bereich, also zum Beispiel für Unternehmen, auf dem Prüfstand.

Die Beschwerdeführer argumentieren, dass die für Rundfunkpolitik zuständigen Länder den Beitrag nicht hätten einführen dürfen, weil diesen dafür die Gesetzgebungskompetenz fehle. Bei der Abgabe handele es sich vielmehr um eine Steuer, für die der Bund zuständig sei. Sie halten es auch für verfassungswidrig, dass jeder Haushalt den Beitrag zahlen muss - unabhängig von der Zahl der Personen oder Empfangsgeräte. Sixt stört sich daran, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig wird, für betrieblich genutzte hingegen schon.

Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2016. Die Leipziger Richter wiesen damals die Revisionen der Kläger zurück und urteilten, dass der Rundfunkbeitrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei. epd/nd

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