- Politik
- Unrechtmäßige Abschiebungen
Seehofer zeigt keine Reue
Innenminister bleibt bei seiner Äußerung zu 69 abgeschobenen Afghanen an seinem 69. Geburtstag / Eine der Rückführungen war womöglich rechtswidrig
Berlin. Trotz einer Welle der Empörung im Internet, eines Suizids eines Betroffenen in Kabul und einer womöglich unrechtmäßigen Abschiebung eines Afghanen rechtfertigt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) weiterhin seine umstrittene Aussage über die Abschiebung von insgesamt 69 Menschen am Tag seines 69. Geburtstages. Er habe auf eine Frage nach Abschiebungen differenziert geantwortet, sagte Seehofer am Mittwoch in Berlin. Aus der Antwort seien zwei Sätze herausgefiltert worden. Er habe an keiner Stelle von einem Geburtstagsgeschenk gesprochen. Auf die Frage bei der Pressekonferenz, ob er die Äußerung bereue, antwortete Seehofer am Mittwoch knapp: »Nein«.
Bei der Vorstellung seines »Masterplans Migration« am 10. Juli hatte Seehofer vor Journalisten gesagt: »Ausgerechnet an meinem 69. Geburtstag sind 69 - das war von mir nicht so bestellt - Personen nach Afghanistan zurückgeführt worden.« Seehofer war davor auf Schwierigkeiten bei Abschiebungen angesprochen worden. Er wollte mit dem Zahlenbeispiel auf Fortschritte aufmerksam machen. Bei vergleichbaren Sammelabschiebungen zuvor waren wesentlich weniger Menschen an Bord des Flugzeuges. Seehofer ergänzte nach dem umstrittenen Satz, dies liege »weit über dem, was bisher üblich ist«.
Wie der NDR am Dienstagabend berichtete, soll bei jenem Abschiebeflug ein 20-Jähriger an Bord gewesen sein, der nicht hätte abgeschoben werden dürfen. Das Asylverfahren des Mannes war demnach noch nicht beendet. Das Bundesinnenministerium räumte »Verfahrensfehler« ein.
Demnach hatte Nasibullah S. im Dezember 2015 Asyl beantragt, dies wurde jedoch im Februar 2017 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt. Der 20-Jährige hatte gegen die Ablehnung seines Asylantrags geklagt. Die Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald war laut NDR noch anhängig, als der Mann von Polizisten aus seiner Unterkunft in Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern geholt und am 3. Juli zusammen mit 68 anderen Afghanen abgeschoben wurde.
»Wegen des laufenden Asylklageverfahrens hätte keine Abschiebung erfolgen dürfen«, teilte der Gerichtssprecher dem NDR mit. In der Woche nach der Abschiebung hätte Nasibullah S. vor Gericht angehört werden sollen. Wie der Sender unter Berufung auf ihm vorliegende Dokumente berichtete, gingen das BAMF und die Ausländerbehörde jedoch davon aus, dass die Ablehnung des Asylantrags rechtskräftig sei und der Mann abgeschoben werden könne.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums teilte auf Anfrage des NDR mit, das BAMF sei trotz eines richterlichen Hinweises »von einer Verfristung der vom Asylbewerber eingereichten Klage ausgegangen«. Das BAMF habe den Hinweis des Verwaltungsgerichts, dass die Klage noch anhängig sei, der zuständigen Ausländerbehörde nicht mitgeteilt.
Die Abschiebung hätte verhindert werden können, wenn das BAMF auf den entsprechenden Hinweis des Verwaltungsgerichts hin, mit einer erneuten Überprüfung des Sachverhaltes reagiert hätte. Im vorliegenden Fall seien »Verfahrensfehler beim BAMF zu konstatieren«.
Die Anwältin von Nasibullah S., Sonja Steffen, hat nach eigenen Angaben bereits beantragt, dass die Behörden ihren Mandanten zurück nach Deutschland holen, damit er sein Verfahren beenden kann. Auch die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hält die Abschiebung für rechtswidrig. Es handele sich nicht bloß um einen »Betriebsunfall«, der eben mal so passieren kann. Das Bundesamt prüfe täglich Fälle, in denen die Entscheidung für oder gegen den Flüchtlingsschutz eine Entscheidung über Leben und Tod sein kann. »Im Verfahren gehört es zum Kern seiner Pflichten, seine Abläufe so zu organisieren, dass niemand während eines noch offenen Verfahrens abgeschoben wird«, so Pro Asyl in einer Erklärung von Mittwoch.
Seehofer verteidigt Nordrhein-Westfalen für Vorgehen gegen Sami A.
Nach von Gerichten beanstandeten Abschiebungen will Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit den Ländern darüber beraten, ob der Bund mehr Kompetenzen an sich zieht. Man werde besprechen, ob der Bund für Gefährder in der Abschiebung zuständig sein könne, sagte Seehofer am Mittwoch. Er betonte aber, dies beziehe sich auf den »eigentlichen operativen Abschiebungsakt«.
Die mit Abschiebungen verbundenen polizeilichen Tätigkeiten wie Beobachtung und Betreuung müssten voraussichtlich in der Verantwortung der Länder verbleiben, erklärte der Minister. Abschiebungsverfahren zögen sich oft über Jahre. Der Bund habe dafür nicht die Kapazitäten. Änderungen in der Kompetenz müssten sorgfältig geprüft werden.
Im Fall der Abschiebung des Tunesiers Sami A. betonte Seehofer, keinen Einfluss genommen zu haben. »Operativ habe ich nie einen Einfluss auf eine Behörde genommen.« Gleichzeitig machte der Bundesinnenminister deutlich, dass er die Haltung der nordrhein-westfälischen Landesregierung in dem Fall unterstützt. Er teile die Auffassung, »dass das Land nach Recht und Gesetz entschieden hat«, sagte Seehofer. Wegen des laufenden Verfahrens wolle er aber Einzelheiten des Vorgangs derzeit nicht kommentieren. Er habe auch mit »niemandem« vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge persönlich gesprochen, »wer da wann und wie beteiligt war«.
Der als islamistischer Gefährder eingestufte Tunesier war am Morgen des 13. Julis in sein Heimatland abgeschoben worden. Am Vortag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, doch lag diese Entscheidung den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. nicht vor. Die Richter entschieden daher, der mutmaßliche Ex-Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden müsse nach Deutschland zurückgeholt werden.
Die Landesregierung in Düsseldorf hat angekündigt, Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Über den Fall wird seit Tagen intensiv diskutiert. Dabei war auch die Frage aufgeworfen worden, inwiefern Seehofer Bescheid wusste.
Bayerische Landespolizei beginnt mit Grenzkontrollen
Unterdessen die neue bayerische Grenzpolizei mit Kontrollen an der bayerisch-österreichischen Grenze begonnen. Die Kontrollen, die flexibel und stundenweise an diversen Grenzübergängen installiert geplant sind, sollen die festen Kontrollen an drei großen Autobahn-Grenzübergängen ergänzen. Im Zusammenwirken mit dem Bund mache Bayern die Grenzen und den Grenzraum sicherer, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zum offiziellen Start der Kontrollen am Mittwoch in Kirchdorf am Inn.
Die Grenzpolizei startet zunächst mit den jetzt schon an den Grenzen eingesetzten 500 Beamten der Landespolizei. Erst vor wenigen Tagen hatte sich Bayern mit dem Bund endgültig über die Aufgaben der neuen Einheit verständigt. Demnach darf diese zwar künftig Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze durchführen - aber nur mit Erlaubnis oder auf Anforderung des Bundes. Unabhängig kann die bayerische Grenzpolizei laut Bundesinnenministerium nicht agieren. Insbesondere dürfen die bayerischen Polizisten niemanden an der Landesgrenze zurückweisen und nach Österreich zurückschicken. Grundsätzlich bleibt die Überwachung der Außengrenzen Bundesaufgabe.
Die Grenzpolizei gilt als ein politisches Prestigeprojekt Söders im Landtagswahljahr. Der CSU-Politiker wies aber am Mittwoch zurück, es gehe ihm dabei nur um Wählerstimmen. Es gehe um Recht und Ordnung, um Vertrauen in den Rechtsstaat und deshalb auch darum, die Grenzen sicherer zu machen. »Wir setzen auch - und das ist das Ziel - ein klares Signal in die internationale Schlepper- und Schleuserszene, dass es sich weniger lohnt, Bundesgrenzen zu übertreten, und dass es sich noch weniger lohnt, das hier in Bayern zu machen«, sagte er. Agenturen/nd
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