Lügen schützt vor Strafe

Sebastian Weiermann über den Freispruch im Wehrhahn-Prozess

  • Sebastian Weiermann
  • Lesedauer: 1 Min.

Nun ist also passiert, was Prozessbeobachter befürchtet hatten. Ralf S. ist freigesprochen worden. Das Düsseldorfer Landgericht sieht es nicht als erwiesen an, dass er den Anschlag am S-Bahnhof Wehrhahn vor 18 Jahren begangen hat. Es handelt sich um einen Freispruch mit Ansage.

Indizienprozesse sind immer eine komplizierte Angelegenheit. Richter müssen Aussagen gewichten, Hinweise, die keine Beweise sind, bewerten und dann ein Urteil fällen. Im Hinterkopf haben sie dabei immer den Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten. Das ist gut und richtig! Trotzdem können und müssen auch solche Prozesse zu Verurteilungen führen können. Gerade wenn die Indizienkette so lang und fest ist, wie im Fall von Ralf S.

Den Anschlag am Wehrhahn hatte er angekündigt und gegenüber mehreren Menschen gestanden. Dazu war S. in die Düsseldorfer Neonazi-Szene eingebunden und hatte kein Geheimnis aus seinem Weltbild gemacht. Dass Ralf S. nicht verurteilt wurde, liegt an zwei Faktoren. Erstens, er hatte sich als dauerlügender Dummkopf präsentiert. Das Gericht zweifelte einfach an seinen Geständnissen. Zweitens, vor 18 Jahren, als der Anschlag begangen wurde, war nur schlampig ermittelt worden. An rechten Terror aus Düsseldorf glaubten die Ermittler nicht. Ein Problem, das sich immer wieder in Prozessen gegen Neonazis zeigt.

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