4000 geförderte Wohnungen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 2 Min.

Seit vier Jahren müssen Grundstücksinvestoren in der Hauptstadt einen Teil ihrer Gewinne bei der Entwicklung von Wohnungsbauprojekten an die öffentliche Hand abgeben. Im August 2014 beschloss die damalige Koalition aus SPD und CDU die Leitlinie des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung.

Bis Ende Juli 2018 wurden 49 städtebauliche Verträge nach Berliner Modell mit rund 20 000 Wohneinheiten, davon rund 4000 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen abgeschlossen, teilte die Stadtentwicklungsverwaltung am Donnerstag mit. Für den Folgebedarf in der sozialen Infrastruktur wurden bei diesen Verträgen rund 1500 Schulplätze sowie weitere etwa 1500 Kitaplätze vereinbart. Die Kostenbeteiligung der Vorhabenträger für die Bereitstellung von Grundschulplätzen betrug laut Senatsverwaltung rund 54 Millionen Euro.

»Über das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung sichert das Land Berlin, dass bei privaten Wohnungsneubauvorhaben auch preiswerter Wohnungsbau entsteht«, erklärte Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (LINKE). »Für den dringend benötigten Wohnungsneubau bietet das Berliner Modell einen einheitlichen und transparenten Rahmen«, so Lompscher weiter.

Einheitlich war das Vorgehen in der Vergangenheit nicht unbedingt, letztlich hätten laut der seit April 2015 geltenden Regelung ein Viertel der so entstehenden Wohnungen mietpreisgebunden sein müssen, konkret also 1000 Wohneinheiten mehr als ausgewiesen. Doch wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Ausnahmen bewilligt.

Seit Februar 2018 müssen 30 Prozent der Wohnfläche mietpreisgebunden erstellt werden, bei Projekten landeseigener Wohnungsunternehmen sind es sogar 50 Prozent. Inzwischen achtet die Stadtentwicklungsverwaltung tatsächlich auf eine einheitliche Anwendung der Regeln. In einem Konflikt mit dem Bezirk Spandau um diese Frage zog Lompscher schließlich das Verfahren an sich. Zum November tritt eine novellierte Fassung mit aktualisierten Werten in Kraft.

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