Erste Energieausweise ungültig

Wichtig für Wohneigentümer

  • Lesedauer: 2 Min.

Wer sein Haus oder seine Wohnung neu vermieten oder verkaufen will, muss einen Energieausweis zum Gebäude vorlegen. Das gilt bei Wohngebäuden mit Baujahren vor 1965 seit dem 1. Juli 2008 (und für jüngere Gebäude seit 2009). Da Energieausweise für 10 Jahre ausgestellt werden, sind die ersten nun seit Juli 2018 ungültig.

Hauseigentümer haben die Sache in der eigenen Hand. Bei Wohnungseigentümern sieht das anders aus, denn der Energieausweis bezieht sich nicht auf eine einzelne Wohnung, sondern immer auf das ganze Gebäude. »Bei Wohnungseigentümergemeinschaften muss die Eigentümerversammlung den Auftrag zur Erstellung eines (neuen) Energieausweises beschließen, wobei die WEG auch die Kosten hierfür trägt«, erläutert WiE-Referentin Sabine Feuersänger.

Da in der Regel nur eine Eigentümerversammlung pro Jahr stattfindet, sollten potenzielle Neuvermieter oder Verkäufer unbedingt rechtzeitig darauf drängen. Die im gültigen Ausweis genannte Effizienzklasse oder der Energiekennwert müssen Verkäufer und Vermieter bereits in der Immobilienanzeige veröffentlichen. Der Ausweis selbst ist Interessenten bei der Besichtigung vorzulegen und Käufern/Mietern in Kopie nach Vertragsschluss auszuhändigen.

Käufer oder Mieter können verschiedene Wohnungsangebote vergleichen und dann besser entscheiden, welche Wohnung sie nehmen. Eigentümer, die nicht vermieten oder verkaufen wollen, erhalten erste Hinweise, ob es sich lohnt, das Wohngebäude energetisch zu sanieren. Enthalten sind neben Angaben zum Gebäude und zu den verwendeten Heizenergieträgern (z. B. Gas, Öl) auch wichtige Energiekennwerte über das Gebäudes oder - in neueren Ausweisen - eine Einstufung in eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H. Zudem werden konkrete Empfehlungen für energetische Sanierungen aufgeführt.

WiE rät: Bei der Auftragsvergabe sollten Haus- und Wohnungseigentümer auf einen qualifizierten Energieberater achten. Diese sind zum Beispiel unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden.

Weitere Infos sind unter wohnen-im-eigentum.de/Modernisierung/Energieausweis aufgeführt. Hier steht auch der Link zu Online-Checklisten und Berechnungshilfen zu Heizenergie- und Wasserverbrauch, zu Modernisierungsmaßnahmen und zu Fördermitteln. WiE/nd

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