Wie fähig ist mein Schließer eigentlich?

NRW: Panne um verlorenen JVA-Datenstick zieht Kreise

  • Lesedauer: 3 Min.

Euskirchen. Sechs Wochen nach dem Verlust eines USB-Sticks mit sensiblen Daten über rund 80 Vollzugsbeamte der JVA Euskirchen in Nordrhein-Westfalen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen mehrere Personen. In der Justizvollzugsanstalt seien umfangreiche Durchsuchungen vorgenommen und eine ganze Masse von Sticks sichergestellt worden, sagte ein Sprecher der zuständigen Staatsanwaltschaft Bonn der dpa. Manche seien beschädigt, alle anderen würden derzeit ausgewertet. Ob sich der gesuchte Datenträger darunter befindet, ist dem Sprecher zufolge noch ungewiss. Die Ermittlungen richteten sich gegen einen JVA-Bediensteten und mehrere Gefangene.

Den Stick wollte ein JVA-Mitarbeiter Ende Juni nach Hause nehmen, verlor ihn aber auf dem Parkplatz - er geriet ausgerechnet in die Hände eines Gefangenen. Laut JVA-Leitung sind auf dem Stick Beurteilungen über etwa 80 Vollzugsbeamte zu Leistung und Befähigung, deren Namen und Geburtsdatum gespeichert, bei einigen auch Wohnort und Telefonnummer. Der Mitarbeiter - er hatte sich selbst angezeigt - ist JVA-Leiterin Renate Gaddum zufolge »derzeit nicht im Dienst«. Das habe aber nichts mit den laufenden Verfahren zu tun. Mehr könne sie dazu aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht sagen.

Die Gefängnisleitung kennt den Häftling, der den Stick an sich genommen hatte. Sie habe keine Hinweise, dass die Daten missbraucht worden seien, aus dem betroffenen Mitarbeiterkreis habe niemand von negativen Folgen seit der Datenpanne berichtet, betonte Gaddum auf dpa-Anfrage.

Die Justizvollzugsanstalt Euskirchen hatte den Vorfall gemeldet, der zunächst bei der Zentral- und Ansprechstelle »Cybercrime« bei der Kölner Staatsanwaltschaft vorgeprüft und dann an die Bonner Behörde abgegeben worden war. Man habe alle Gefängnismitarbeiter darauf hingewiesen, dass es verboten sei, sensible Informationen auf einen Stick zu ziehen, sagte Gaddum. Als zweiter Schritt werde derzeit eine neue »Hausverfügung« mit dem Ziel eines verbesserten Datenschutzes erarbeitet. Das laufende dienstrechtliche Verfahren gegen den JVA-Mitarbeiter sei ausgesetzt bis das Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft vorliege.

Ein solcher Fall dürfe sich nicht wiederholen, mahnte ein Sprecher der NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz, Helga Block. Personendaten auf einen Stick zu ziehen, sei höchst fragwürdig. »Je sensibler die Daten, desto höher muss der Schutz sein.« Beim Justizministerium als Aufsichtsbehörde der NRW-Gefängnisse habe man einen Überblick angefragt, wie der Umgang mit sensiblen Daten in den einzelnen Gefängnissen genau geregelt sei und ob es dazu überall Dienstvorschriften gebe.

Ein Sprecher des Landesjustizministerium in Düsseldorf verwies darauf, dass es eine landeseinheitliche Regelung in der Frage gebe. Demnach dürfen solche dienstlichen Informationen ausschließlich von Staatsanwälten und Richtern zu weiteren Bearbeitung mit nach Hause genommen werden. Und auch dann darf das nur in verschlüsselter Form geschehen. dpa/nd

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