- Kultur
- Hakenkreuze in Computerspielen
Endlich richtig Nazis töten?
Verfassungsfeindliche Symbole in PC-Spielen
Auf diese Nachricht haben Gamer*innen seit Jahren gewartet: Vergangenen Donnerstag erklärte die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK), die für die Prüfung von Computerspielen zuständig ist, ihre Vergabepraxis bezüglich Videospielen zu verändern, die im Original verfassungsfeindliche Symbole enthalten.
Bisher waren Spiele, die in der Zeit des Nationalsozialismus angesiedelt waren oder anderweitig Nazis zum Thema hatten (zum Beispiel »Wolfenstein« oder »Call of Duty«) aufgrund der strengen USK-Bestimmungen einer Selbstzensur zum Opfer gefallen, was teilweise zu absurden Ergebnissen führte. Düstere Nazis wurden schnell zu fantastischen Witzfiguren, Handlungen verloren ihre moralische Tiefe.
Ähnlich wie in Kinofilmen sollen künftig verbotene Propagandamittel (Hakenkreuze und vergleichbare Symbole) gezeigt werden dürfen, wenn es »der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte« dient.
Die USK will künftig Computerspiele auch auf ihre »Sozialadäquanz« hin prüfen. Diese Ausnahme im Strafgesetzbuch erlaubt die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole unter eng definierten Voraussetzungen. Welche Videospiele dazu zählen, muss die USK künftig im Einzelfall entscheiden. »Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen gemäß Paragraf 86 a Strafgesetzbuch hat sich nichts geändert«, erklärte ein Sprecher der USK. Es könne aber wie bei Kinofilmen oder TV-Sendungen Ausnahmen von dieser Regel geben.
Die Videospielbranche begrüßte den Schritt. Der Verband der deutschen Games-Branche, »Game« genannt, sieht Videospiele nun ganz als Kulturmedium anerkannt, erklärte Geschäftsführer Felix Falk. Der Verband könne sich nun ausnahmslos am gesellschaftlichen Diskurs beteiligen. Seine Branche sehe mit Sorge Tendenzen zu Rassismus, Antisemitismus und Ausgrenzung. Viele Spiele von engagierten Spieleentwicklern behandelten schwierige Themen wie die NS-Zeit und gingen damit sehr verantwortungsvoll, kritisch und zum Nachdenken anregend um, sagte Falk. Videospiele trügen durch ihre Interaktivität auf einzigartige Weise zur Reflexion und Auseinandersetzung bei und erreichten die junge Generation wie kein anderes Medium.
Auch in der Community der Gamer*innen rief die Entscheidung der USK bisher fast ausschließlich positive Reaktionen hervor.
Trotzdem bleibt erst einmal abzuwarten, wie sich dieses Umdenken schlussendlich in der Praxis niederschlägt und welche Spiele zukünftig in den Genuss kommen, von der USK mit der Sozialadäquanzklausel behandelt zu werden. Ob man in Zukunft endlich »richtige« Nazis vom Bildschirm knallen darf oder weiterhin gegen bizarre Fantasieregime kämpfen muss, bleibt ungewiss. Man kann die Vermutung anstellen, dass die hierzulande als »Killerspiele« bezeichneten Games auch weiterhin kritisch beäugt und nicht als Kulturmedium eingestuft werden. Mit Agenturen
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