Mangelhafter Klimaschutz als Rechtsverstoß

Die EU muss größere Anstrengungen unternehmen, fordern zehn Familien aus drei Kontinenten vor Gericht

  • Friederike Meier
  • Lesedauer: 3 Min.

Dass die Europäische Union ihre Klimaziele für das Jahr 2030 noch mal überarbeiten muss, ist ein bisschen wahrscheinlicher geworden. Denn eine Klage von zehn Familien, die bemängeln, dass die EU-Klimapolitik nicht ausreichend sei, wurde vom Gericht der Europäischen Union angenommen. Am Montag wurde die Klage im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Im Mai hatten zehn Familien, die aus fünf EU-Ländern, Kenia und Fidschi kommen, sowie eine Jugendorganisation aus Schweden die EU verklagt. Der Vorwurf: Die Klimaziele der EU für das Jahr 2030 seien unzureichend und verletzten deshalb ihre Grundrechte.

Nach jetzigem Stand will die EU die Emissionen bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Die Kläger fordern, dass das Ziel auf 50 bis 60 Prozent erhöht wird. Sie haben dafür, unterstützt von mehreren Umweltorganisationen, über 6000 Seiten Gutachten zusammengetragen. Vertreten werden die Familien durch den deutschen Rechtsprofessor Gerd Winter, die Hamburger Umweltanwältin Roda Verheyen sowie den in London ansässigen Rechtsanwalt Hugo Leith.

»Die Klage wurde angenommen und den Beklagten schon Anfang August zugestellt«, freut sich Caterina Freytag, Referentin für Klimaschutzklagen bei der Entwicklungsorganisation Germanwatch. »Es wäre auch denkbar gewesen, dass das Gericht die Klage ablehnt«, sagte sie gegenüber dem »nd«.

Zunächst müssen nun die Beklagten, das sind der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament, innerhalb von zwei Monaten ihre Verteidigung einreichen. Dann kann es zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Wann das sein könnte, ist noch nicht klar - Freytag tippt auf das kommende Frühjahr.

Die Familien argumentieren in ihrer Klageschrift, dass die EU rechtlich verpflichtet sei, keine Schäden zu verursachen und die Grundrechte ihrer Bürger zu schützen. Die EU tue beim Klimaschutz aber nicht das ihr Mögliche - und das sei eben ein Rechtsverstoß. Die Klägerinnen und Kläger argumentieren, dass gleich mehrere EU-Gesetze, unter anderem zum CO2-Emissionshandel und zur sogenannten Klima-Lastenteilung, zu schwach und damit nichtig seien. Sie haben deshalb beantragt, dass die Gesetze nachgebessert werden sollen. Bis dahin sollen sie aber in Kraft bleiben.

»Dieser Fall beschäftigt sich mit unserer gemeinsamen Zukunft und wir sind froh, dass wir einen Schritt weitergekommen sind, angehört zur werden«, sagt Armando Carvalho. Wie alle anderen Kläger ist der Portugiese direkt vom Klimawandel betroffen. Der Forstingenieur verlor im Jahr 2017 durch ein Feuer seinen Wald: »Die Brände haben im vergangenen Jahr meinen Besitz zerstört. Dieses Jahr leiden wir wieder unter einer enormen Hitzewelle und Bränden in Europa.«

Unter den Klägern ist auch die deutsche Familie Recktenwald, die auf der Nordseeinsel Langeoog ein Hotel betreibt. »Im Nationalpark Wattenmeer leben wir mitten in der Natur und spüren den Klimawandel in unserem Alltag«, erklärt Maike Recktenwald. Sie befürchtet, dass die Folgen des Klimawandels sie direkt betreffen werden: »Über kurz oder lang droht zum Beispiel durch starke Niederschläge unser Trinkwassersystem zu kollabieren, weil ungefiltertes Regenwasser in die Reservoire gelangt.«

Sollte die Klage Erfolg haben, muss die EU ihre Klimaziele erhöhen. Die Klage ist ein Präzedenzfall, denn es ist die erste dieser Art auf europäischer Ebene. »Die Kläger fordern den Schutz ihrer Grundrechte ein«, sagt Caterina Freytag. Mit einem Erfolg vor Gericht wäre dann klargestellt, dass der Klimawandel ein Menschenrechtsfall ist, so die Germanwatch-Expertin. »Mit dieser Argumentation könnte man dann auch andere Klagen führen.«

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