Eilantrag gegen Gefahrstofflager scheitert

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Neustadt/Weinstraße. Das Verwaltungsgericht Neustadt in Rheinland-Pfalz hat einen Eilantrag auf Stilllegung des umstrittenen US-Gefahrstofflagers in Lingenfeld (Kreis Germersheim) abgelehnt. Der Antragsteller habe keinen Anspruch gegen den Landkreis glaubhaft machen können, denn dieser sei für eine Stilllegung nicht zuständig, teilte das Gericht am Montag mit (Az: 4 L 890/18.NW). Eine Bürgerinitiative hatte den Eilantrag unter anderem mit dem Argument eingereicht, das Depot der US-Army sei erst in Betrieb gegangen, nachdem die Genehmigung der Kreisverwaltung Germersheim abgelaufen war. Gegen das Urteil sei Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz möglich, hieß es. dpa/nd

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