HIV-Rente bleibt nach Scheidung beim HIV-Infizierten

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HIV-infizierte Menschen haben auch nach einer Scheidung alleinigen Anspruch auf ihre sogenannte HIV-Rente. Diese finanzielle Hilfe für Patienten, die sich durch Blutprodukte infiziert haben, darf nicht als Einkommen für mögliche Unterhaltszahlungen an den Ehepartner berücksichtigt werden, entschied der Bundesgerichtshof (Az. XII ZB 448/17),

Diese spezielle Rente steht nach dem HIV-Hilfegesetz Menschen zu, die sich infolge verunreinigter Blutprodukte mit dem Virus infiziert haben. Sie soll eine finanzielle Hilfe für Betroffene und ihre Angehörigen sein.

Das Oberlandesgericht Köln hielt die HIV-Rente für Einkommen, das im Scheidungsfall beim Unterhalt berücksichtigt werden müsse. Die Rente solle auch Familienangehörige unterstützen und müsse wegen der »nachehelichen Solidarität« in die Unterhaltsberechnung einfließen, so das OLG. Dem widersprach der BGH. Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dürfe diese Rente nicht zu Lasten des infizierten Ehegatten als unterhaltsrechtliches Einkommen gewertet werden. Das Geld müsse beim Patienten bleiben, auch wenn bislang ein krankheitsbedingter Mehrbedarf noch nicht entstanden sei.

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