Schutzschirmchen für Mieter

Bundeskabinett will Vorschriften verschärfen / Opposition und Verbände skeptisch

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Berlin. Das Bundeskabinett hat ein neues Gesetz zum Schutz vor überhöhten Mieten auf den Weg gebracht. »Die hohen Mieten sind die neue soziale Frage«, sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD) nach der Sitzung des Kabinetts am Mittwoch. Das Mieterschutzgesetz stärke die Rechte von Mietern und schütze Menschen vor Verdrängung. Das Paket enthält unter anderem eine Verschärfung der geltenden Mietpreisbremse und Grenzen für die finanzielle Beteiligung von Mietern an Modernisierungskosten. Auch Innenstädte müssten für Normalverdiener bezahlbar sein, sagte Barley.

Die Mietpreisbremse, nach der die monatlichen Wohnkosten nicht mehr als zehn Prozent über ortsüblichen Preisen liegen dürfen, wurde in der vergangenen Wahlperiode beschlossen, krankte den Angaben zufolge aber an mangelnden Informationsrechten der Mieter. Künftig müssen Vermieter, wenn sie mehr als zehn Prozent der üblichen Miete verlangen, begründen, warum eine Ausnahme vorliegt. Das kann bei einer bereits höheren Vormiete oder für Neubauten der Fall sein. Begründen sie die verlangte hohe Miete nicht, kann der Mieter dies rügen und Geld zurückfordern.

Nach Auffassung des Deutschen Städtetags kann das Gesetz dazu beitragen, den Anstieg von Mieten zu begrenzen. Städtetagspräsident Markus Lewe forderte zudem »anerkannte qualifizierte Mietspiegel, die nicht immer wieder gerichtlich angefochten werden können«. Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die Mietrechtsreform hingegen als »enttäuschend«. Um die Wohnungsnot in den Griff zu bekommen, seien bau- und wohnungspolitisch weitere Maßnahmen zwingend notwendig. Aus diesem Grund bezeichneten die Grünen den Entwurf als »löchrig«. epd/nd Seite 5

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