Nur 65 Entscheidungen im ersten Monat

34.000 Nachzugswünsche liegen dem Auswärtigen Amt vor / Besonders betroffen von der Kontingentregelung sind Syrer

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Neuregelung zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Deutschland ist im ersten Monat nach Inkrafttreten schleppend angelaufen. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus dem Auswärtigen Amt erfuhr, wurden im August nur 65 positive Auswahlentscheidungen getroffen. Erst 42 Visa wurden demnach an Nachzugsberechtigte bislang ausgegeben. Die Neuregelung erlaubt pro Monat den Nachzug von 1.000 Angehörigen zu Flüchtlingen in Deutschland, die nur den subsidiären Schutzstatus zugesprochen bekommen haben.

Den Angaben zufolge hat das Bundesverwaltungsamt 853 Anträge bearbeitet. Die Behörde ist nach der seit 1. August geltenden Neuregelung dafür zuständig, die 1.000 Nachzugsberechtigten pro Monat anhand verschiedener Kriterien auszuwählen. In die Bearbeitung und Beurteilung der Anträge eingebunden sind außerdem die deutschen Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden im Inland.

Ende Juli lagen den Auslandsvertretungen 34.000 Terminwünsche von Menschen vor, die zu ihren Angehörigen nach Deutschland ziehen wollten. Die ganz überwiegende Mehrheit davon sind Syrer. Sie sind von der Neuregelung besonders betroffen.

Die Bürgerkriegsflüchtlinge werden in Deutschland oftmals nicht als politisch Verfolgte anerkannt, sondern erhalten den untergeordneten subsidiären Schutz. Für diese Gruppe wurde im Frühjahr 2016 das Recht auf Familienzusammenführungen ausgesetzt. Seit 1. August gilt für sie die Kontingentregelung, nach der sie auf ein Visum hoffen können.

Nachziehen dürfen grundsätzlich nur Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern zu ihren minderjährigen Kindern. Die geringe Zahl bewilligter Anträge sei auf verschiedene Gründe zurückzuführen, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Unter anderem sei die Kontaktaufnahme mit den Antragstellern schwierig, da sich seit der Terminanfrage Kontaktdaten geändert hätten. Zudem benötigen die Anfragen in den Ausländerbehörden offensichtlich viel Zeit. Bislang seien weniger als zehn Prozent der Anfragen beantwortet worden, die von den Auslandsvertretungen an die Ausländerbehörden versandt wurden, hieß es. epd/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
- Anzeige -

Das »nd« bleibt gefährdet

Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.