- Politik
- Familiennachzug
Nur 65 Entscheidungen im ersten Monat
34.000 Nachzugswünsche liegen dem Auswärtigen Amt vor / Besonders betroffen von der Kontingentregelung sind Syrer
Berlin. Die Neuregelung zum Familiennachzug zu subsidiär geschützten Flüchtlingen in Deutschland ist im ersten Monat nach Inkrafttreten schleppend angelaufen. Wie der Evangelische Pressedienst (epd) aus dem Auswärtigen Amt erfuhr, wurden im August nur 65 positive Auswahlentscheidungen getroffen. Erst 42 Visa wurden demnach an Nachzugsberechtigte bislang ausgegeben. Die Neuregelung erlaubt pro Monat den Nachzug von 1.000 Angehörigen zu Flüchtlingen in Deutschland, die nur den subsidiären Schutzstatus zugesprochen bekommen haben.
Den Angaben zufolge hat das Bundesverwaltungsamt 853 Anträge bearbeitet. Die Behörde ist nach der seit 1. August geltenden Neuregelung dafür zuständig, die 1.000 Nachzugsberechtigten pro Monat anhand verschiedener Kriterien auszuwählen. In die Bearbeitung und Beurteilung der Anträge eingebunden sind außerdem die deutschen Auslandsvertretungen und die Ausländerbehörden im Inland.
Ende Juli lagen den Auslandsvertretungen 34.000 Terminwünsche von Menschen vor, die zu ihren Angehörigen nach Deutschland ziehen wollten. Die ganz überwiegende Mehrheit davon sind Syrer. Sie sind von der Neuregelung besonders betroffen.
Die Bürgerkriegsflüchtlinge werden in Deutschland oftmals nicht als politisch Verfolgte anerkannt, sondern erhalten den untergeordneten subsidiären Schutz. Für diese Gruppe wurde im Frühjahr 2016 das Recht auf Familienzusammenführungen ausgesetzt. Seit 1. August gilt für sie die Kontingentregelung, nach der sie auf ein Visum hoffen können.
Nachziehen dürfen grundsätzlich nur Ehegatten, minderjährige Kinder oder Eltern zu ihren minderjährigen Kindern. Die geringe Zahl bewilligter Anträge sei auf verschiedene Gründe zurückzuführen, hieß es aus dem Auswärtigen Amt. Unter anderem sei die Kontaktaufnahme mit den Antragstellern schwierig, da sich seit der Terminanfrage Kontaktdaten geändert hätten. Zudem benötigen die Anfragen in den Ausländerbehörden offensichtlich viel Zeit. Bislang seien weniger als zehn Prozent der Anfragen beantwortet worden, die von den Auslandsvertretungen an die Ausländerbehörden versandt wurden, hieß es. epd/nd
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