Wenn der Nachbar zum aufdringlichen Verkäufer wird

Warnung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

  • Lesedauer: 2 Min.

Frau E. leidet an einem Tumor. Als ihr Nachbar, der für die Firma »Synergy Worldwide« arbeitet, das mitbekommt, versuchte er, Frau E. zum Kauf der teuren Synergy-Produkte zu bewegen. Er versprach, diese würden vor zukünftigen Krebserkrankungen schützen.

Auch Freunde von Frau E. wurden aus ganz unterschiedlichen Gründen zum Kauf der Produkte gedrängt. Doch nicht nur das: Auf eigens dafür ausgeschriebenen Veranstaltungen von Mitarbeitern der Firma »Synergy Worldwide« werden die Teilnehmer dafür geworben, selbst als Verkäufer tätig zu werden - mit der Aussicht auf großen finanziellen Erfolg.

Frau E. sah diesen Entwicklungen mit Skepsis entgegen und bat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt um Rat. Das nicht überraschende Ergebnis: Der Nachbar von Frau E. ist Teil einer sogenannten »Multi-Level-Marketing«Struktur (MLM), einer mehrstufig aufgebauten Sonderform des Direktvertriebs.

Kennzeichnend für den Direktvertrieb ist der direkte, persönliche Verkauf von Waren oder Dienstleistungen von Anbietern an Kunden außerhalb von Geschäftsräumen. MLM basiert auf der Verknüpfung der Verkaufstätigkeit mit der Gewinnung neuer Verkaufsmitarbeiter. Neben »Synergy Worldwide« machen sich auch andere Firmen MLM-Netzwerke zunutze oder basieren auf solch einer Vertriebsstruktur.

»Die Verbraucherzentralen halten diese Art des Direktvertriebs gerade bei Nahrungsergänzungsmitteln für problematisch«, so Tabea Dorendorf vom Referat Lebensmittel der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa). Denn die selbstständigen Außendienstberater sind - aus finanziellem Eigennutz - bemüht, möglichst viele Produkte abzusetzen und neue Mitarbeiter anzuwerben.

Eine Fachausbildung, die fundierte Kenntnisse über den Nährstoffbedarf, die Risiken bei der Einnahme isolierter Nährstoffe und des Lebensmittelrechtes vermittelt, ist in aller Regel nicht gefragt. Werbeaussagen und Empfehlungen zur Einnahme, die diese selbstständigen Verkäufer im Verkaufsgespräch mündlich treffen, sind zudem schlecht auf ihren Wahrheitsgehalt und ihre Zulässigkeit von den zuständigen Behörden überprüfbar. Häufig werden Gesundheitsversprechen gemacht, die gesetzlich nicht zulässig sind, da die behaupteten Wirkungen wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden können.

Im vorliegenden Fall suggerieren die Versprechen des Herstellers, vor allem auf Facebook, beinahe Wunderheilwirkungen. Dementsprechend wird ordentlich Geld verlangt: Mit bis zu 80 Euro pro Monat schlagen die angepriesenen Produkte zu Buche.

»Fallen Sie nicht auf Werbeversprechen herein, sondern informieren Sie sich lieber unabhängig«, rät Tabea Dorendorf. Zu diesem Zweck haben die bundesweiten Verbraucherzentralen das Internetportal »Klartext Nahrungsergänzung« eingerichtet. Hier werden Verbraucher über Wirkungen, Risiken und rechtliche Rahmenbedingungen von Nahrungsergänzungsmitteln seriös und anbieterunabhängig informiert.

Verbraucher können sich zu dem bei den Verbraucherzentralen beschweren, Fragen stellen oder Rat suchen. vzsa/nd

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