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- Wohnungsmarkt in Berlin
Deutsche zahlen meist weniger
Die Fachstelle »Fair mieten - Fair wohnen« zielt auf eine diskriminierungsfreie Vermietung ab
Die Diskriminierung erfolgt oft subtil und dennoch für die Betroffenen deutlich spürbar. »Entschuldigung, die Wohnung ist schon vergeben«, heißt es da zum Beispiel urplötzlich, nachdem ein Besichtigungstermin zuvor bereits vereinbart war. Oder es heißt: »Für Kinder ist dieses Haus leider ungeeignet.« Gemeint ist damit in den allermeisten Fällen: Du bist hier unerwünscht!
Fälle wie diese kennt Remzi Uyguner zuhauf. Täglich berät er in der Fachstelle »Fair mieten - Fair wohnen« in Kreuzberg Klient*innen, die eine derartige oder ähnliche Diskriminierung oder Ablehnung erfahren haben. Nicht selten spiele der Name dabei eine wesentliche Rolle. Sobald dieser buchstabiert werden müsse, wird es schwierig. Fast 70 Prozent der Berliner*innen mit Migrationshintergrund fühlen sich laut »Fair mieten - Fair wohnen« bei der Wohnungssuche diskriminiert.
Besonders darunter zu leiden haben in den vergangenen Jahren Geflüchtete. Selbst Menschen, die in diesem Umfeld arbeiteten und beispielsweise vermitteln oder sich als Ehrenamtliche zu erkennen geben, würden vermehrt bei der Wohnungssuche auf Ablehnung stoßen, sagt Uyguner. Einige Vermieter*innen schreckten sogar nicht davor zurück, die vermeintliche Herkunft als Grundlage für eine erhöhte Miete zu nehmen.
Die Fachstelle »Fair mieten - Fair wohnen« wurde im vergangenen Jahr von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung initiiert. Sie soll nach dem Willen von Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) eine »Kultur der diskriminierungsfreien Vermietung in Berlin stärken«. Konkret können Betroffene von Diskriminierung oder Benachteiligung sich an die Fachstelle wenden, um weitervermittelt zu werden. Individuell beraten werden die Menschen anschließend beim Türkischen Bund in Berlin-Brandenburg (TBB) in Kreuzberg, wo auch Uyguner arbeitet.
Seit Herbst vergangenen Jahres hat sein Team 131 Beratungsanfragen erhalten. Über die Hälfte dieser Anfragen (59 Prozent) bezieht sich dabei auf die zugeschriebene ethnische Herkunft. Doch auch Themen wie Behinderung (fünf Prozent), sexuelle Orientierung (zwei Prozent) oder Gender-Identität (zwei Prozent) spielten eine Rolle in den Beratungen, nicht selten würden die Betroffenen gleich mehrfach diskriminiert. Hinzu kämen sogenannte stille Gruppen, wie Rentner*innen, die aus Angst davor zurückschreckten, Beratung in Anspruch zu nehmen, sagt Uyguner. »Vor allem diese Menschen müssen wir erreichen und stärken.«
Um diese beschriebenen Fälle gesetzlich ahnden zu können, ist im Jahr 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Geklagt werden soll aber nur im Notfall, sagt Uyguner. »In den allermeisten Fällen zielen wir auf eine Vermittlung oder Einigung ab.«
Dass es bislang noch so wenig Klagen gebe, liege mitunter daran, dass die Zahl der durchgeurteilten Fälle noch verhältnismäßig gering sei, glaubt die Juristin Maren Burckhardt. Sie war an der erfolgreichen Klage gegen eine Vermieterin vor dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 2016 beteiligt, welche wegen diskriminierender Mieterhöhung zu 30 000 Euro Schadenersatz verurteilt wurde. Sie vermutet einen durch die Wohnungsknappheit bedingten Anstieg von Diskriminierungen.
Nachbesserungsbedarf sehen die beiden beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Bezug auf die Diskriminierung durch sozialen Status. Ganz ungeniert würden Vermieter*innen beispielsweise ALG-Empfänger*innen mit Wohnberechtigungsschein von vornherein ausschließen. Auch die eingangs erwähnte Benachteiligung durch Haushaltsgröße findet bislang im AGG noch keine Erwähnung.
Für Carsten Brückner, Vorstandsvorsitzender des Zentralverbandes Deutscher Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer »Haus und Grund«, wäre eine Verschärfung des Diskriminierungskataloges fehleranfällig. Seiner Ansicht nach würden ohnehin bereits Vermieter*innen in eine Beweislast gedrängt, abgelehnten Bewerber*innen die Rechtmäßigkeit ihrer Ablehnung unterbreiten zu müssen. »Von 100 Bewerbungen, gibt es am Ende 99 potenzielle Kläger, die sich diskriminiert fühlen«, kritisiert der Verbandsvertreter.
Fachanwalt Alexander Klose, der seitens der Justizverwaltung dabei war, widerspricht: Wichtig sei in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dass die dort aufgeführten Gründe nicht zum Ausschlusskriterium für eine abgelehnte Bewerbung herhalten müssen. Der Jurist schlägt zudem vor, künftige Mietverträge zusätzlich in einfacher Sprache anzubieten, da angesichts juristischer Bandwurmsätze selbst Normalbürger*innen Schwierigkeiten hätten, Gesetzestexte zu verstehen.
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