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  • Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Transsexuelle setzt sich gegen italienischen Staat durch

Betroffene musste mehrere Jahre auf eine Namensänderung warten

  • Lesedauer: 2 Min.

Straßburg. Eine italienische Transsexuelle, die mehrere Jahre auf die offizielle Änderung ihres Namens warten musste, hat sich vor Gericht gegen den italienischen Staat durchgesetzt. Die unverhältnismäßig lange Wartezeit sei geeignet gewesen, bei der Frau ein Gefühl der Verletzlichkeit und Erniedrigung auszulösen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Donnerstag (Beschwerdenummer 55216/08).

Die Beschwerdeführerin wurde laut Gericht nach der Geburt als männlich eingetragen, lebt aber seit vielen Jahren als Frau und wollte auch einen weiblichen Vornamen annehmen. Im Jahr 2001 erteilte ihr ein italienisches Gericht die Erlaubnis, sich umoperieren zu lassen. Ihr Antrag, ihren männlichen Vornamen in einen weiblichen zu ändern, wurde jedoch im selben Jahr abgewiesen. Die Begründung lautete, nach der OP müsse ein Gericht noch das neue Geschlecht bestätigen. Erst zweieinhalb Jahre nach ihrem Antrag durfte die Frau ihren Namen schließlich ändern.

Die Straßburger Richter sahen dadurch ihr Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens verletzt. Die rigiden staatlichen Anforderungen zu der Zeit hätten die Betroffene für eine »unverhältnismäßig lange Zeit Gefühlen von Verletztlichkeit, Demütigung und Angst ausgesetzt«, so das Gericht. Es verurteilte Italien zu einer Entschädigungszahlung von 2500 Euro. Das Urteil kann allerdings noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Mittlerweile habe Italien seine Gesetze geändert, teilte der Gerichtshof mit. Seit 2011 muss demnach die Geschlechtsumwandlung nach der OP nicht mehr per Richterspruch bestätigt werden, damit eine Namensänderung möglich wird. dpa/nd

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