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Wettbewerb oder doch nicht?
Gesetzliche Krankenkassen sehen sich durch neue Gesetze finanziell am Gängelband
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will den Zusatzbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung leicht senken, und zwar um 0,1 Prozentpunkte. Der Zusatzbeitrag liegt zur Zeit durchschnittlich bei einem Prozent des Bruttolohnes. Im Zusammenhang mit dieser geplanten Senkung erwähnte Spahn am Donnerstag, dass diese wiederum Spielraum für die Erhöhung der Pflegeversicherung gebe. Der Pflegebeitrag soll nach einer Entscheidung der Bundesregierung vom Mittwoch ab Januar 2019 nämlich um 0,5 Prozentpunkte erhöht werden. Veränderungen in einem solchen Bereich bringen aber bei etwa 70 Millionen Beitragszahlern unter dem Strich Milliardensummen, die den Sozialversicherungen dann entweder nicht mehr oder zusätzlich zur Verfügung stehen.
Zu diesen Beitragsverschiebungen kommen weitere Gesetzesvorhaben, die ebenfalls Auswirkungen auf die Finanzen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen haben. Das war für den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV) Anlass, das Thema mit den gesundheitspolitischen Sprechern von im Bundestag vertretenen Parteien zu diskutieren. Die Veranstaltung fand am Mittwoch in Berlin statt.
Unter den neuen Gesetzen wurde von der Bundesregierung auch eines zur Entlastung der Versicherten beschlossen. Demnach sollen den Krankenkassen deutlich härtere Bandagen in Bezug auf die Höhe ihrer Reserven angelegt werden. Momentan liegen diese bei 20 Milliarden Euro, das entspricht mehr als einer Monatsausgabe aller gesetzlichen Kassen und damit mehr als dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve. Ob das viel oder wenig ist, hängt natürlich vom Standpunkt ab. Aus Sicht der Kassen ist es nicht so viel angesichts absehbarer wirtschaftlicher Unwägbarkeiten wie den Brexit-Folgen im nächsten Jahr.
Andererseits wecken derartige Vorräte auch Begehrlichkeiten. Die wurden von der CDU-Politikerin Karin Maag ganz pauschal in der Forderung zusammengefasst, dass Versichertenbeiträge in die Versorgung zu fließen hätten und nicht gehortet werden dürften. Doris Pfeiffer vom GKV-SV-Vorstand hielt dagegen: Die Reserven seien sehr ungleich verteilt, was den Wettbewerb der Krankenkassen widerspiegele. Der werde aber immer weiter eingeschränkt, etwa durch formelle Auflagen für die Schreiben, in denen Kassen eine Erhöhung ihrer Zusatzbeiträge ankündigen müssten. Und noch viel mehr etwa durch die Regelung, in Zukunft für die nachgewiesenen Selbstkosten der Krankenhäuser aufkommen zu müssen. Pfeiffer kritisierte die hier absehbare Ausgabensteigerung als ineffizienten Umgang mit Ressourcen.
Die Kassenchefin wandte sich auch dagegen, weiterhin versicherungsfremde Leistungen von den GKV-Mitgliedern kofinanzieren zu lassen, wie etwa die Beiträge für die Arbeitslosengeld-2-Empfänger. Hier hätten die Kassen andauernd höhere Ausgaben, als die vom Bund zugewiesene Pauschale abdecke.
Auch der LINKE-Abgeordnete Harald Weinberg äußerte Bedenken, dass ein schnelles Abschmelzen der Kassenreserven sich als zu ambitioniert erweisen könne: »Das Vorsorgeprinzip gilt auch für Versicherungen.« Maria Klein-Schmeink von den Grünen meinte, es sei sinnlos, den Abbau der Reserven zuerst gesetzlich anzuordnen und angesichts neuer, gesetzlich geforderter Ausgaben der Kassen dann wenig später die Beiträge weiter anzuheben. Sie kritisierte in diesem Zusammenhang die zusätzlichen Vergütungen für Ärzte für zusätzliche Sprechstundenangebote laut Terminservice- und Versorgungsgesetz, dessen Entwurf das Bundeskabinett Ende September passiert hat.
Ein weiterer Punkt, in dem die Finanzierung der Krankenkassen demnächst verändert werden soll, ist die Wiedereinführung der Parität. Dann werden Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der Versicherungsbeiträge wieder hälftig aufgeteilt. Für die Kassen ändert das im Resultat nichts: »Es ist letztlich egal, woher das Geld kommt«, so Doris Pfeiffer.
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