Richter stärken Kirchenasyl
Verwaltungsgericht Trier stoppt Abschiebung von Flüchtlingen: Sudanesen in Kirchenobhut sind nicht als »flüchtig« einzuschätzen
Trier. In letzter Minute haben Richter die geplante Abschiebung von Flüchtlingen gestoppt, die von evangelischen Kirchengemeinden aufgenommen wurden. Das Verwaltungsgericht Trier verfügte in einer Eilentscheidung, dass eine Fristverlängerung für die Überstellung der Betroffenen nach Italien nicht zulässig gewesen sei. Die ersten Sudanesen hätten nach Angaben der Evangelischen Kirche im Rheinland am Mittwoch abgeschoben werden sollen. Die Betroffenen und die Gemeinden reagierten mit großer Erleichterung auf den Beschluss.
»Allein aufgrund seines Aufenthalts im Kirchenasyl lagen die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung auf 18 Monate nicht vor«, erklärte das Gericht am Mittwoch zu einem der Fälle. Da dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der zuständigen Ausländerbehörde der Aufenthaltsort im Kirchenasyl bekannt gewesen sei, sei der Antragsteller nicht als »flüchtig« einzustufen. Demnach sei die Voraussetzung für eine Fristverlängerung nicht gegeben.
Die Dublin-III-Verordnung sieht vor, dass Asylbewerber innerhalb von sechs Monaten in das EU-Land gebracht werden können, in dem sie zuerst registriert wurden. Danach liegt die Zuständigkeit für das Asylverfahren beim jeweiligen Aufenthaltsland. Entzieht sich ein Asylbewerber dem Zugriff der Behörden, kann die Frist auf 18 Monate verlängert werden.
Ein Sprecher der Evangelischen Kirche im Rheinland sagte, die Eilentscheidung betreffe alle sechs sudanesischen Flüchtlinge im Kirchenasyl. In einem siebten Fall sei die Frist für die Überstellung bereits abgelaufen, so dass auch für diesen Mann das Asylverfahren in Deutschland stattfinden müsse. »Hinter allen Beteiligten liegen Wochen und Monate großer Anspannung, Unsicherheit und Anstrengung«, erklärte die Evangelische Kirche im Rheinland. Für Unterbringung und Versorgung der Männer sei nun der Landkreis zuständig. Wie der Übergang aus dem Kirchenasyl nun konkret geregelt werde, müsse zwischen Kreisverwaltung und Kirchengemeinden geklärt werden.
Der Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr (CDU), hatte gemäß der Dublin-Regelung der EU auf der Überstellung der Männer nach Italien bestanden. Flüchtlingshelfer befürchten, dass die Menschen in Italien dann ohne jede Unterstützung auf der Straße hätten leben müssen.
Das Integrationsministerium hatte den Landrat angewiesen, auf Zwangsmittel gegen die Menschen im Kirchenasyl zu verzichten. Diese Anweisung wurde aber zum 30. September gestoppt, nachdem Landrat Bröhr den Vorschlag von Vermittlungsgesprächen abgelehnt hatte.
Gegen fünf Pfarrer hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel eingeleitet. Jetzt müsse geprüft werden, inwieweit sich der Beschluss des Verwaltungsgerichts auf diese Ermittlungsverfahren auswirke, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Maßnahmen der Pfarrer seien zu einem Zeitpunkt getroffen worden, als die von ihnen aufgenommenen Männer noch vollziehbar ausreisepflichtig gewesen seien. dpa/nd
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