Neuer Angriff auf Vorkaufsrecht

Investoren wollen Neukölln austricksen, indem sie nur ein Viertel eines Hauses kaufen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 4 Min.

Schock für die Mieter des Neuköllner Eckhauses Schillerpromenade 14 und Allerstraße 15: Ihr Haus mit rund 40 Wohnungen soll an eine Investorengemeinschaft gehen, allerdings nur zu 25 Prozent. Dabei geht es weder um einen sogenannten Share Deal, bei dem formal nur Anteile einer Gesellschaft verkauft werden, noch darum, dass das Haus bereits in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist und eben jede vierte dieser Wohnungen den Besitzer wechselt. Beides Fälle, in denen das bezirkliche Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten sowieso nicht greifen würde.

In diesem Fall formierte sich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die eben zu drei Vierteln weiter der bisherigen Hauseigentümerin gehört und zu einem Viertel den neuen Investoren. Der zuständige Neuköllner Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Jochen Biedermann (Grüne) kann prinzipiell auch das Vorkaufsrecht ausüben, doch bisher hat er noch niemanden gefunden, der den Anteil von 25 Prozent kaufen wollen würde.

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land erklärt auf nd-Anfrage, sie halte eine Minderheitsbeteiligung im Rahmen einer GbR «für nicht geeignet, die Ziele der Erhaltungssatzung zu verfolgen». In dieser Position müsste sie ansonsten «jede Mieterhöhungsentscheidung, jede Modernisierung und jede Aufteilung in Wohneigentum mittragen», erklärt eine Sprecherin. Das Landesunternehmen «könnte den Mehrheitsgesellschafter auch mit der Minderheitsbeteiligung nicht von einer Veräußerung seiner 75 Prozent an Dritte abhalten», heißt es weiter. Außerdem würde durch die Zahlung des Kaufpreises durch die Wohnungsbaugesellschaft, «überdies die Kapitalbasis für Modernisierungsinvestitionen beim verbleibenden Gesellschafter womöglich erst geschaffen».

Zu den Käufern in dem trickreichen Deal gehört nach nd-Informationen der umtriebige Unternehmer Matthias Rumpelhardt. Er ist unter anderem Aufsichtsratsmitglied des aktiennotierten Unternehmens RIB Software SE. Äußern möchte er sich zu dem Kauf nicht. «Dazu nehme ich überhaupt keine Stellung, da sie offensichtlich im Besitz einer Information sind, die sie überhaupt nicht haben können», erklärt er auf telefonische Anfrage von «nd».

«Gier macht erfinderisch», kommentiert die LINKEN-Abgeordnete Gaby Gottwald. «Dies ist ganz offensichtlich ein Modell, um den Staat auszutricksen und das Vorkaufsrecht faktisch auszuhebeln», so Gottwald.

«Das Haus war seit dessen Bau vor über 100 Jahren in Familienbesitz», sagt Mieter Marc Multhaupt. «Und bisher kannten wir die Vermieterin als sehr sozial agierende Frau», erklärt er. Doch seit einem halben Jahr, nachdem die Hausverwaltung wechselte, weht ein anderer Wind. Nachdem zum Teil über viele Jahre die Miete überhaupt nicht erhöht worden ist, flatterten vielen Bewohnern auf einmal Erhöhungen um die maximal zulässigen 15 Prozent ins Haus.

Multhaupt lebt erst seit seiner Frühpensionierung vor etwas über vier Jahren in dem Haus. Der einstige Schulleiter aus Emden zog hierher, weil ein Freund ihm von einer freien Wohnung berichtete. Er zahlt über zehn Euro Kaltmiete pro Quadratmeter. «Für meine schön sanierte Wohnung fand ich das noch in Ordnung», berichtet er. Auch wenn er in Emden für ein neugebautes Haus nicht mehr zahlen musste. Andere Mieter, die seit Jahrzehnten im Haus leben, zahlen kaum fünf Euro kalt pro Quadratmeter. «Dafür gibt es dort zum Teil noch Kachelöfen», so Multhaupt. Um diese Mieter macht er sich mehr Sorgen, auch wenn er selbst auch nicht unendlich viel zahlen kann. Die Hausgemeinschaft hat vor zwei Wochen einen Brief an die Eigentümerin geschrieben, in dem sie an deren soziales Gewissen appelliert und vorschlägt, die verbleibenden 75 Prozent über das Mietshäusersyndikat zu kaufen. Bisher haben sie noch keine Antwort erhalten.

Das Problem für den Bezirk Neukölln: Wenn er das Vorkaufsrecht für die 25 Prozent Hauseigentum ausschlägt, kann er beim Verkauf des Restes nicht mehr intervenieren. «Als Bezirk sind wir zunehmend mit vertraglichen Konstruktionen konfrontiert, die uns offenbar die Ausübung des Vorkaufsrechts erschweren sollen», sagt Stadtentwicklungsstadtrat Biedermann. «Da ist es wichtig, dass Berlin klar zeigt: Am Milieuschutz vorbeimogeln is nich! Ich erwarte, dass daran alle zusammen arbeiten», so der Politiker weiter.

Der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung seien mehrere Fälle aus den Bezirken bekannt, in denen sogenanntes Bruchteilseigentum verkauft wurde«, heißt es auf nd-Anfrage. In geeigneten Fällen werde auch in solchen Verkäufen die Ausübung des Vorkaufsrechts befürwortet. »Auf diesem Weg kann gezeigt werden, dass das Land Berlin, beziehungsweise die Bezirke, auch bei nicht ganz einfach gelagerten Sachverhalten nicht vor der Ausübung zurückschrecken, um auf diesem Weg die jeweilige Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in den sozialen Erhaltungsgebieten noch wirkungsvoller zu schützen«, so Sprecherin Petra Rohland. Allein entscheiden kann die Senatorin Katrin Lompscher (LINKE) unterstellte Verwaltung jedoch nicht. Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) muss im Zweifelsfall nötige Zuschüsse auch gewähren.

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