• Politik
  • Sächsisches Polizeigesetz

»Der Preis aus bürgerrechtlicher Sicht ist hoch.«

Amnesty International warnt vor Gefahr für Bürgerrechte

  • Hendrik Lasch, Dresden
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Entwurf für ein neues sächsisches Polizeigesetz ist bei der Anhörung im Landtag auf scharfe Kritik gestoßen. Viele Regelungen würden mit der Bekämpfung von Terrorismus begründet, heißt es. »Es ist aber erheblich mehr drin«, sagte Maria Scharlau von Amnesty International: »Der Preis aus bürgerrechtlicher Sicht ist hoch.«

Die Polizei werde befugt, schon weit vor möglichen Gefahren einzugreifen, die unzureichend konkretisiert seien. Damit drohten auch politisch Aktive zum Objekt weitreichender polizeilicher Maßnahmen zu werden. »Menschen werden es sich dreimal überlegen, ob sie sich engagieren«, sagte Scharlau. Auch Bijan Moini von der Gesellschaft für Freiheitsrechte warnte, es lauerten »an jeder Ecke Gefahren für Freiheitsrechte«. Er nannte geplante Aufenthaltsge- und -verbote, die Videoüberwachung mit automatisierter Gesichtserkennung in einem Streifen von 30 Kilometern Breite entlang der Bundesgrenze oder die Ausstattung der Polizei mit Handgranaten und Maschinengewehren.

Mit der Anhörung befasst sich der Landtag erstmals mit dem Entwurf, den das CDU-geführte Innenministerium vorgelegt hat. Die Koalition aus CDU und SPD will ihn im Frühjahr 2019, ein halbes Jahr vor der Landtagswahl, beschließen. Auf beiden Seiten gibt es weitergehende Wünsche. CDU-Innenminister Roland Wöller hätte gern auch die Onlinedurchsuchung von Computern, die sogenannte Quellen-TKÜ, die verschlüsselte Kommunikation überwachen soll und den Einsatz von Body-Cams geregelt. In der Anhörung gab es Rückhalt von Rainer Wendt, dem Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft. Wenn er auf solche Mittel verzichte, »macht sich der Staat künstlich dumm«, sagte er. Peter Guld, Landeschef des Bundes der Kriminalbeamten, klagte, das Gesetz bleibe »deutlich hinter den Anforderungen zurück«.

Die SPD wiederum wehrt sich gegen derlei Forderungen, hätte aber gern die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte durchgesetzt. Diese gelte, sagte der Staatsrechtler Clemens Arzt, mittlerweile als »Ausweis eines modernen Rechtsstaats«. Amnesty International drängt sowohl auf eine individuelle Kennzeichnung von Polizisten als auch auf eine unabhängige Beschwerdestelle. Scharlau forderte zur Überarbeitung des Gesetzes nach dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen auf.

Sachsen ist eines von vielen Bundesländern, in denen derzeit Polizeigesetze neu geschrieben oder deutlich überarbeitet werden. Vielerorts gibt es Protest. In Bayern gingen Anfang Oktober 40.000 Menschen gegen das Polizeiaufgabengesetz auf die Straße, das wohl auch die Verfassungsrichter beschäftigen wird. In Brandenburg gab es am Wochenende ebenfalls Proteste. In Sachsen hat ein Bündnis für Samstag zu einer Demonstration in Dresden aufgerufen. Während der Anhörung gab es bereits Proteste im und vor dem Plenarsaal. So wurden am Ufer der Elbe Transparente entrollt.

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