Scholz will individuelle Grundsteuer

  • Georg Ismar
  • Lesedauer: 2 Min.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will die Grundsteuer nach einem Zeitungsbericht künftig für jede Wohnung individuell berechnen lassen. Dieses Modell solle die derzeitige Berechnung der Steuer je Immobilie ablösen, berichtete die »Bild«-Zeitung am Montag. Grundlage seien Fläche und Alter sowie die Höhe der Miete. Da die Grundsteuer über die Nebenkosten auf die Mieten umgelegt wird, kann das auch deren Höhe verändern - und in bestimmten Gegenden Mieten spürbar steigen lassen. Noch diese Woche soll das Reformmodell der Bundesregierung den Ländern vorgelegt werden.

Mit Einnahmen von jährlich rund 14 Milliarden Euro ist die Grundsteuer eine der wichtigsten kommunalen Einnahmequellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte im April geurteilt, dass die bei der Berechnung bisher zugrunde gelegten Einheitswerte für die einzelnen Grundstücke verfassungswidrig, da veraltet sind: In den westdeutschen Bundesländern wurden diese 1964 festgelegt, in den ostdeutschen Ländern reichen sie sogar bis 1935 zurück.

Nach dpa-Informationen soll über einen zweiten Hebel nun verhindert werden, dass es gerade in gefragten Gegenden mit hohen Nettokaltmieten zu noch weiter steigenden Mieten kommt: Bei der Berechnung der Grundsteuer soll neben der Bemessungsgrundlage auch weiterhin die Steuermesszahl zum Tragen kommen - sie könnte massiv gesenkt werden.

Für Wohnungen beträgt die Steuermesszahl bisher 0,35 Prozent. Beträgt der Einheitswert zum Beispiel 100 000 Euro, errechnet sich ein Grundsteuermessbetrag von 350 Euro. Diese werden noch mit dem von jeder Gemeinde individuell festgelegten Hebesatz multipliziert - daher gibt es regional starke Unterschiede.

In Deutschland gibt es rund 35 Millionen Grundstücke und noch viel mehr Wohnungen. Daher warnen Experten bei einer individuellen Berechnung vor einem gigantischen bürokratischen Aufwand für Städte und Gemeinden.

Karlsruhe hatte eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Um die Vorschläge mit den Ländern abzustimmen und in Gesetzesform zu gießen, drängt daher die Zeit. Die Grundsteuer wird erhoben, um die Bürger an den Kosten für Straßen, die zu den Häusern führen, und anderen Erschließungskosten zu beteiligen. Das Ifo-Institut hatte in einer Studie im Auftrag der Verbände Haus & Grund und Zentraler Immobilien-Ausschuss vorgeschlagen, eine einmalige Berechnung nach der Fläche vorzunehmen, was zu »Steuervereinfachung« führen würde. Dagegen forderte die Linksfraktion im Bundestag, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter abzuschaffen und unbebaute Grundstücke als Maßnahme gegen »Grundstücksspekulation« stärker zu belasten.

Beim Scholz-Modell könnte sich die Steuerlast mit steigendem Wert und Mieten Jahr für Jahr verändern. Scholz hatte betont, das Steueraufkommen solle auch nach einer Reform in etwa gleich bleiben. dpa/nd

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