Entschädigung für Lehrerin mit Kopftuch

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Das Land Berlin muss einer wegen ihres Kopftuches abgelehnten Lehramtsbewerberin eine Entschädigung wegen Diskriminierung zahlen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sprach am Dienstag in einer Berufungsverhandlung der studierten Informatikerin, die als Quereinsteigerin in den Schuldienst wechseln wollte, eineinhalb Monatsgehälter zu, exakt 5981 Euro. In erster Instanz hatte das Arbeitsgericht im Mai noch zugunsten des Landes entschieden und die Klage der Frau unter Hinweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz abgewiesen. Die Anwältin der Senatsbildungsverwaltung, Seyran Ates, kündigte laut »Berliner Zeitung« an, dass das Land vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt in Revision gehen werde. »Die Entscheidung war so zu erwarten. Wenn es der Wahrheitsfindung dient, soll die Bildungsverwaltung in Revision gehen«, sagte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). »Der Konflikt um das Neutralitätsgesetz sollte jedoch nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden.« Vielmehr müsse das Abgeordnetenhaus das Neutralitätsgesetz verfassungskonform ausgestalten. epd/nd

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