- Politik
- Mögliches Verbotsverfahren
Will Seehofer die Rote Hilfe verbieten?
LINKEN-Politikerin Jelpke: »In Zeiten zunehmenden Rechtsrucks und repressiver Sicherheitspolitik sind Organisationen wie die Rote Hilfe unverzichtbar«
Einem Bericht von »Focus-Online« vom Freitag zufolge will Innenminister Seehofer (CSU) den linken Rechtshilfeverein »Rote Hilfe« verbieten lassen. Als Quelle nennt der Focus lediglich sich selbst. Der Verein, der vom Bundesamt für Verfassungsschutz als »linksextremistisch« eingestuft wird, sei nach Angaben des Berichts, die am schnellsten wachsende Gruppe. Ihre Mitgliederzahl gibt der Focus mit 9.000 an.
Ob das zuständige Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) tatsächlich ein Verbotsverfahren plant, ist allerdings unklar. Das Ministerium bestätigte den Bericht auf Nachfrage von »nd« nicht. Die Pressestelle verlautbarte: » Zu etwaigen Verbotsüberlegungen äußert sich das BMI generell nicht, unabhängig davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt Anlass besteht.« Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann die Zahl von 9.000 Mitgliedern nicht bestätigen und verweist auf den Jahresbericht, in dem die Mitgliederzahl mit 8.300 angegeben ist.
Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke schrieb in Reaktion auf den »Focus«-Bericht: »In Zeiten zunehmenden Rechtsrucks und repressiver Sicherheitspolitik sind Organisationen wie die Rote Hilfe unverzichtbar für die Verteidigung von Bürgerrechten.« Jelpke erläuterte weiter: »Das Verbot dieses linken Solidaritätsvereins wäre ein rein politisch kalkuliertes Manöver, das den Widerstand gegen Rechtsentwicklung und Demokratieabbau schwächen würde.« Wer sich gegen Nazis, repressive Flüchtlingspolitik, Überwachung oder Militarisierung engagiere und deswegen staatliche Repression erleide, finde bei der Roten Hilfe Unterstützung. Sie selbst ist Mitglied der Rechtshilfe-Organisation.
Zum »Focus«-Bericht sagt Henning von Stoltzenberg vom Bundesvorstand der Roten Hilfe: »Die Rote Hilfe möchte verhindern, dass drakonische Strafen Aktivisten hindern an weiteren politischen Aktionen teilnehmen zu können. Oder sie durch Verfahren persönlich ruiniert werden. Aber wir zwingen niemanden zu irgendetwas.« Der Focus hatte berichtet, Unterstützte »müssen sich verpflichten, auch nach verbüßter Strafe den 'revolutionären Straßenkampf' fortzusetzen«.
Immer wieder gibt es Versuche die Rote Hilfe zu kriminalisieren, zuletzt im April diesen Jahres. Der CDU Politiker Armin Schuster hatte die Prüfung eines Verbotsverfahrens gefordert. Die Zeitung »Welt« berichtete. Andererseits, musste der Bremer Verfassungsschutz nach einem Urteil des Oberlandesgerichts die Bezeichnung des Vereins als »gewaltorientiert« zurücknehmen.
Besonders anstößig empfinden konservative Politiker die Haltung der Roten Hilfe jedwede Zusammenarbeit mit Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei der Aufklärung von Straftaten zu verweigern. Auf Ablehnung stößt außerdem, dass die Rote Hilfe sich nicht von der Roten Armee Fraktion distanziert. Diese Argumente werden immer wieder angeführt, um die Rote Hilfe verbieten zu lassen. Als Grundlage für ein Verbotsverfahren können sie allerdings nicht dienen.Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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