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Entscheidung über Zukunft des Hambi kommt schneller
Weitere Klagen könnten Abholzung des Hambacher Forst verzögern, wenn im Frühjahr eine Klage des BUND entschieden wird / Kreis Düren geht gegen Wiesencamp vor
Als das Oberverwaltungsgericht Münster am 5. Oktober seine Entscheidung verkündete, war die Freude bei Klima- und Umweltaktivisten groß. Die Richter hatten entschieden, dass der Hambacher Forst nicht gerodet werden darf, bis über eine Klage des Umweltverbandes BUND vor dem Verwaltungsgericht in Köln entschieden worden ist.
Die Demonstration am darauffolgenden Tag geriet zur Party. Zehntausende Menschen feierten den Rodungsstopp. Erste Baumhäuser, im kurz zuvor komplett geräumten Wald, wurden wieder gebaut. Tausende Menschen strömten zur Abbruchkante des Tagebaus Hambach, RWE musste Braunkohlebagger abschalten. Es würde mindestens zwei Jahre dauern, bis das Gericht über die Klage entscheiden würde, da waren sich alle sicher.
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Jetzt kommt es anders. Schon im kommenden Frühjahr möchte das Verwaltungsgericht Köln entscheiden. Einen genauen Termin gibt es allerdings noch nicht. Ein Gerichtssprecher teilte auf »nd«-Anfrage mit, dass der Verhandlungstermin im ersten Quartal 2019 erfolgen werde. Doch auch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zuungunsten des BUND bedeutet nicht das Ende des Hambacher Forsts.
Der Umweltverband könnte Revision einlegen. Bis das Oberverwaltungsgericht entscheidet, würden erneut mehrere Monate vergehen. Außerdem laufen derzeit noch mehrere andere Klagen der Umweltorganisation gegen die Weiterführung des Tagebaus Hambach. Schwer einzuschätzen ist auch, wie sich die Entscheidung der sogenannten Kohlekommission auf die Zukunft des Hambacher Waldes auswirkt. Die Kommission will ihre Vorschläge am 1. Februar präsentieren. Die an ihr beteiligten Umweltverbände fordern den Erhalt des Waldes und der Dörfer am Rand der Tagebaue.
Viel drastischer ist die Situation für das Wiesencamp am Hambacher Forst. Kurt Claßen, Steuerberater aus Buir und Besitzer der Wiese, hat vom Kreis Düren eine Aufforderung bekommen, »sämtliche baulichen Anlagen« bis zum 11. Dezember zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Sollte Claßen dem nicht nachkommen, droht ein Zwangsgeld von 500 Euro für jede Hütte, jeden Wohnwagen und jedes Zelt, das auf der Wiese steht sowie eine Räumung durch den Kreis. Argumentiert wird, wie bei der Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst, baurechtlich. Claßen sei als Eigentümer des Grundstücks dafür verantwortlich, dass dieses in einem »ordnungsgemäßen Zustand« sei.
Auch das Versammlungsrecht kommt nach Auffassung des Kreises Düren hier nicht zum Tragen. Ein »nicht genehmigtes Zeltlager« stelle keine »kollektive Meinungsäußerung« dar, auch wenn die Bewohner des Camps in ihrem Protest gegen den Tagebau einer Meinung seien, heißt es in der Verfügung, die »nd« vorliegt. Claßen wehrt sich gegen die Verfügung und hat seinerseits Klage eingereicht. Bauliche Anlagen im Sinne des Ordnungsrechts gäbe es auf dem Grundstück nicht, so Claßens Anwälte in einem Schreiben an den Kreis Düren.
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