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Staatengemeinschaft billigt Migrationspakt
Guterres: »Roadmap zur Vermeidung von Leid und Chaos« / Papier rechtlich nicht bindend
Marrakesch. Die internationale Staatengemeinschaft hat am Montag in Marrakesch den UN-Migrationspakt offiziell angenommen. UN-Generalsekretär Antonio Guterres nannte das Vertragswerk in einer Rede vor Vertretern aus rund 150 Ländern am Montag eine »Roadmap zur Vermeidung von Leid und Chaos«.
Mit dem UN-Migrationspakt wurden erstmals globale Leitlinien für die internationale Migrationspolitik verabredet. Auf ihrer Basis soll die Zusammenarbeit der Länder verbessert werden, um gegen illegale und ungeordnete Migration vorzugehen und Migration sicherer zu machen. Das Papier ist rechtlich nicht bindend und soll seine Kraft - wie bei anderen Abkommen - über die politische Absichtserklärung seiner Mitglieder entfalten. Es muss nach der Annahme in Marrakesch noch von der UN-Generalversammlung im Januar förmlich gebilligt werden.
An den Verhandlungen des Migrationspakts waren 192 UN-Mitgliedsstaaten beteiligt, alle außer den USA. Seit Abschluss der Verhandlungen im Juli hatten mehrere rechter Regierungen ihre Unterstützung für den Pakt zurückgezogen, unter ihnen Österreich, Polen, Tschechien und Ungarn. Andere Regierungen wie die der Schweiz oder Neuseelands sind noch unentschieden.
Der Pakt enthält sieben Leitprinzipien und 23 Ziele, die eine sichere, geordnete und reguläre Migration gewährleisten sollen. Zu den Zielen gehören die Beseitigung von Fluchtursachen, integriertes Grenzmanagement, die Bekämpfung von Schleusern und Menschenhandel, bessere Zusammenarbeit bei der Rückkehr von Migranten in ihre Heimatländer und die Eröffnung legaler Möglichkeiten zur Einwanderung. Ob und wie diese Ziele umgesetzt werden, ist alleine den Nationalstaaten überlassen.
In Deutschland hatte die AfD eine scharfe Debatte über den Migrationspakt entfacht. Die Rechtspartei warnten vor einem Verlust nationaler Souveränität und einer »Beschleunigung und Vervielfachung der Zuwanderung«. Doch der Bundestag stellte sich mehrheitlich hinter die Vereinbarung und betonte, diese entfalte »keinerlei rechtsändernde oder rechtssetzende Wirkung«. Dazu gehöre, dass deutsche Gesetze etwa im Ausländer- und Sozialrecht sowie behördliche und gerichtliche Entscheidungen uneingeschränkt gelten. Agenturen/nd
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