Mit Geheimklage nach Karlsruhe

Im Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Weihnachtsmarktattentat 2016 häufen sich die Absurditäten

  • René Heilig
  • Lesedauer: 5 Min.

Zwei Wälle sollen die Besucher des Weihnachtsmarktes auf dem Berliner Breitscheidplatz schützen. Der erste besteht aus Beton, den zweiten bilden Stahlgeflechte, die - drei bis fünf Tonnen schwer - mit Sandsäcken gefüllt sind. So will man »Überfahrten« verhindern, so wie vor fast exakt zwei Jahren. Damals hatte Anis Amri als islamistisch verhetzter Attentäter einen 40-Tonnen-Sattelschlepper durch die Weihnachtsbuden gesteuert. Er tötete dabei zwölf Menschen und verletzte 70 weitere.

Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres hatte eine Projektgruppe gegründet. Darin sollten Vertreter von Polizei und Feuerwehr klären, wie sich öffentlicher Raum schützen lässt. Die Antwort darauf wurde dieser Tage dem Straßburger Weihnachtsmarkt gegeben. Dort schoss ein Attentäter auf die Besucher. Was zeigt: Die Terroranschlaggefahr ist weiter hoch. Europaweit. Umso wichtiger sind Erkenntnisse, wie man Gefahren erkennen und abwenden kann.

Doch dazu trägt der Untersuchungsausschuss des Bundestages bislang kaum bei. Warum? Weil die Regierung ihn missachtet und zumindest die Abgeordneten der Regierungsfraktionen sich dagegen nicht wehren. Wohl aber die der drei demokratischen Oppositionsparteien. FDP, LINKE und Grüne haben sich zur Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entschlossen. Ihre Hoffnung: Ein Richterspruch könnte die Regierung zur Einlösung ihrer nach Artikel 44 verfassungsmäßig vorgeschriebenen Auskunftspflicht bewegen.

Der Vorgang unterstreicht die Absurdität des ganzen Verfahrens, denn: Was genau in der Klageschrift steht, darf die Öffentlichkeit nicht erfahren. Aus »Geheimschutzgründen«, bedauert Irene Mihalic, die Vertreterin der Grünen. Schon das zeige, »welchen Restriktionen wir im Untersuchungsausschuss unterworfen sind«. Unter diesen Bedingungen sei es so gut wie unmöglich, die Hintergründe »des schwersten islamistischen Anschlags in Deutschland aufzuklären«.

Ein wesentlicher Punkt in der Klage: Die Abgeordneten wollen einen V-Mann-Führer des Bundesamtes für Verfassungsschutz befragen. Der Beamte - die Beamtin? - hatte einen Spitzel in der Berliner Fussilet-Moschee untergebracht, der offenbar recht agil war. Nur im Fall Amri, so behaupteten Führungsleute des Verfassungsschutzes bei verschiedenen parlamentarischen Befragungen, hatte er keine Erkenntnisse. Insgesamt haben in dem bekannten und inzwischen geschlossenen Berliner Islamistentreffpunkt - nach bisherigen Erkenntnissen - acht Zuträger für verschiedene Polizei- und Geheimdienstbehörden Augen und Ohren aufgesperrt. Falls sie taten, wofür sie sich verpflichtet hatten. Dass keinem von denen aufgefallen sein soll, wie der von Behörden bereits als Gefährder eingestufte Islamist Amri einen Anschlag plante, wirft zumindest Fragen zur Arbeitsweise von Polizei und Geheimdiensten auf. Die durch die Auskunftsverweigerung der Regierung noch verstärkt werden.

Wäre eine Befragung von operativ tätigen Geheimdienstbeamten wirklich zu gefährlich? Kaum, denn bereits in Untersuchungsausschüssen, die sich in vergangenen Legislaturperioden mit den Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) beschäftigten, hatte man im parlamentarischen Raum Methoden entwickelt, mit deren Hilfe Befragungen von V-Leuten und deren Führern ermöglicht werden können. Warum das in diesem Fall nicht geht, erschließt sich Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion, nicht. Sie verweist darauf, dass andere Zeugen aus dem BfV bestätigt haben, der betreffende V-Mann-Führer verfüge über Wissen, das kein anderer möglicher Zeuge haben kann.

Der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser sprach vor der Ausschusssitzung am Donnerstag direkt die Verantwortung der Bundeskanzlerin an. Angela Merkel habe vor einem Jahr erklärt, dass neben der Trauer auch der unbedingte Wille zur Aufklärung stehe. »Nicht weniger erwarten wir von der Regierung.« Doch die kümmere sich mehr darum, die Herausgabe von Akten und die Befragung »eines Schlüsselzeugen« zu verweigern, empörte sich Strasser.

Wann die obersten Richter über die Klage der demokratischen Opposition entscheiden, ist ungewiss. Der Jurist Strasser rechnet mit einer Frist, »die durchaus zwei Jahre betragen kann«. In der konkreten, höchst verfahrenen Situation, in der eine gemeinsame wie gedeihliche Aufklärungsarbeit der Ausschussmitglieder nahezu unmöglich ist, bringt die Klage offenbar wenig. Sie verhindert jedenfalls nicht, dass mit der Mehrheit der Regierungsvertreter weiter Zeugen geladen werden, die wenig zur Aufklärung der Terrortat beitragen können. Auch bei Hinterbliebenen der Opfer - einige folgen den Befragungen von der Zuschauerempore aus - entsteht so der Eindruck, dass Verantwortliche Zeit schinden und von eigentlichen Fragen ablenken wollen, weil die Antworten Behördenversagen zutage fördern könnten.

Am Donnerstag waren es zwei Berliner Staatsanwälte. Sie hatten im Jahr 2015 mittelbar mit Amri zu tun, weil der unter anderem im Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales einen Wachmann angegriffen und sich überdies, wie man heute weiß, mit falschem Namen vorgestellt hatte. Das Ergebnis der Befragung tendierte erwartungsgemäß gegen Null. Interessanter versprach die Vernehmung des Zeugen K.M. zu werden. Doch die Befragung des Marokkaners, der ein Freund von Anis Amri war und der derzeit wegen Diebstahls und Körperverletzung in der Justizvollzugsanstalt Freiburg sitzt, verlief unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Als Grund dafür wurde inoffiziell angegeben, dass der Mann bei einer ähnlichen Befragung einen Fluchtversuch unternommen habe.

Am Abend und damit nach Redaktionsschluss aufgerufen wurde ein Mann, der sich als Henrik Isselburg vorstellte. Der 44-Jährige war in den Jahren 2015 und 2016 Referatsleiter in der für »Islamismus und islamistischen Terrorismus« zuständigen Abteilung 6 des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Einige Abgeordnete und Journalisten kennen ihn noch aus dem NSA-Untersuchungsausschuss. Damals hatte er für viele Zuhörer wenig glaubwürdig erklärt, dass der deutsche Inlandsgeheimdienst technisch nicht in der Lage sei, die USA bei tödlichen Drohneneinsätzen zu unterstützen.

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