• Berlin
  • Deutsche Wohnen enteignen

Mietenwahnsinn radikal angehen

Meine Sicht über Mittel gegen die Wohnungsnot

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Mit dem Beschluss zur Unterstützung des Volksbegehrens »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« beschreitet die Berliner Linkspartei Neuland. Zwar sieht das Grundgesetz in Artikel 15 ausdrücklich vor: »Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.« Nur: Niemand ist diesen Weg bislang gegangen. Als Forderung entfaltete das Enteignungssignal indes die gewünschte Wirkung - die CDU beispielsweise schäumt bereits von »populistischen Fantastereien« und »Lenins Erben«.

Gegen die Verfassung gerichtet, wie die CDU insinuiert, ist die Forderung indes nicht. Schließlich baut sie, wie gesagt, eben auf jener Möglichkeit der Vergesellschaftung auf, die das Grundgesetz bietet. In Bereichen wie dem Autobahnbau sind Enteignungen von Grundstücken auch gang und gäbe. Dafür gibt es Gesetze. Und natürlich gibt es in Deutschland keine entschädigungslosen Vergesellschaftungen und wird es auch nicht geben. Das würde, wenn es eine entsprechende gesetzliche Grundlage gäbe, auch für die Wohnungen gelten, die von den großen Wohnungskonzernen eingezogen werden sollen. Deshalb steht auch fest, dass das teuer werden dürfte: Schnell kommen viele Milliarden Euro zusammen. Ob das hoch verschuldete Berlin, das ab 2020 der Schuldenbremse unterliegt, solche Gelder zur Verfügung stellen kann, ist zu bezweifeln.

Kurz: Der Weg zu einer Vergesellschaftung ist lang. Das radikale Signal, dem Mietenwahnsinn etwas entgegenzusetzen, mag populistisch wirken. Aber die Wohnungsnot verlangt eben auch nach radikalen Antworten, die die Wurzel des Übels beseitigen.

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