Wendland-Aktivisten nicht mehr terrorverdächtig

Ermittlungen wegen Solidaritätsbekundung für in Nordsyrien operierende kurdische Milizen eingestellt

  • Jana Klein
  • Lesedauer: 3 Min.

Ein Verfahren wegen angeblicher Unterstützung der kurdischen Arbeiterpartei PKK gegen ein linkes Tagungszentrum im Wendland ist eingestellt worden. Im Februar hatten etwa 80 vermummte und mit Maschinenpistolen bewaffnete Polizisten das Gebäude, ein selbstverwaltetes Tagungszentrum der Anti-AKW-Bewegung in Meuchefitz im niedersächsischen Landkreis Lüchow-Dannenberg, umstellt und durchsucht.

Beamte beschlagnahmten ein über einen Balkon gehängtes Transparent, auf dem Solidarität mit den kurdischen Milizen YPG und YPJ bekundet worden war. Deren Symbole waren auf dem Bild mit den kurdischen Nationalfarben rot, gelb und grün unterlegt.

Darin hatte die Staatsanwaltschaft Lüneburg eine Unterstützung der in Deutschland verbotenen PKK gesehen. Gäste des Gasthofes, die teils mit ihren Kindern von der Durchsuchung überrascht worden waren, fanden sich sodann formal als Verdächtige in einem Verfahren wegen angeblicher »Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung« nach Paragraf 129b des Strafgesetzbuches wieder.

Hans-Erich Sauerteig vom Gasthofkollektiv war Hauptbeschuldigter in dem Verfahren. Er und sein Anwalt erfuhren von der Einstellung telefonisch. Sauerteig und weitere Verdächtigte hatten Akteneinsicht beantragt. Die wurde ihnen bislang jedoch immer verwehrt. Begründung: laufendes Verfahren.

Nach dessen Einstellung will Sauerteig es nun noch einmal versuchen: »Was wurde eigentlich ermittelt? Und was haben sie rausbekommen?«, will der im Wendland bekannte Aktivist wissen. Denn für Ermittlungen nach Paragraf 129b dürfen Ermittler die Telekommunikation und Internetnutzung von Beschuldigten umfänglich überwachen.

Die Razzia in Meuchefitz hatte in der Region weitere Scharmützel zwischen linken Aktivisten und dem Staatsschutz nach sich gezogen. Noch am Tag der Durchsuchung zogen etwa 100 Menschen in einer unangemeldeten Spontandemonstration durch die Kreisstadt Lüchow. Im Mai kreuzten dann 55 Personen vor dem Haus eines Staatsschutzbeamten auf, spielten Lieder auf Gitarren und tackerten YPG- und YPJ-Wimpel der kurdischen Milizen an dessen Carport. Die herbeieilende Polizei verstand keinen Spaß und nahm etliche Teilnehmer der Aktion in Gewahrsam.

In regionalen und überregionalen Zeitungen war von »Chaoten« zu lesen, die das Privatgrundstück eines Polizisten gestürmt und dessen Familie eingeschüchtert hätten. Sauerteig hatte danach mehrere Fernsehinterviews gegeben, um das schräge Bild von der Aktion geradezurücken. Betroffene berichten, sie seien bei der Festnahme geschlagen und, bereits am Boden liegend, getreten worden. Die Ermittlungen gegen die Teilnehmer der Straßenkonzert-Aktion dauern im übrigen an.

In Bayern war es im November zu widersprüchlichen Entscheidungen in Verfahren gegen Menschen gekommen, die YPG- und YPJ-Symbole öffentlich gezeigt oder in Onlinemedien geteilt hatten. Der Journalist Anselm Schindler wurde zu 4400 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er bei einer Demonstration die Fahne der Frauenverteidigungseinheiten YPJ gezeigt hatte.

In einem weiteren Gerichtsprozess sagte ein Mitarbeiter des Bundesinnenministeriums hingegen aus, die Symbole der Volksverteidigungseinheiten YPG fielen nicht unter das PKK-Verbot. Ein Angeklagter, der einen Facebook-Beitrag mit dem YPG-Symbol geteilt hatte, war freigesprochen worden. Das Amtsgericht hatte sich wegen mangelnden Vorsatzes gar nicht erst mit der Frage beschäftigt, ob die Wimpel unter das PKK-Verbot fallen.

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