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Huckepack aufs Mietrecht
Menschen im Betreuten Wohnen stehen künftig unter besserem Kündigungsschutz
Gabriele Vormann - die ihren richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte - steht in ihrer Küche und schaut aus dem Fenster. Zehn Jahre lang war sie drogenabhängig, schlitterte immer tiefer ins soziale Nichts, bekam Depressionen. Als sie vor drei Jahren im Krankenhaus aufwachte, fasste sie den Entschluss, ihr Leben zu ändern. Seitdem lebt sie in einer Trägerwohnung, die der Verein Prowo e.V. für sie angemietet hat. Doch diese Wohnungen - und damit auch Gabriele Vormann - sind von der Kündigung bedroht.
Immer öfter kündigen Vermieter den Sozialen Trägern, die sogenannte Trägerwohnungen für ihre Klientinnen und Klienten anmieten. Sie nutzen dafür ein formales Schlupfloch im Mietrecht, denn die Wohnungen für besonders Hilfsbedürftige fallen bisher unter das Gewerbemietrecht. Stefan Lutz vom Verein Prowo, der sich um Menschen in schwierigen Lebenslagen kümmert, hat solche Kündigungen mehrfach erlebt: »Wir tun natürlich als Träger alles, damit die Menschen nicht auf der Straße landen, aber das waren schon kritische Situationen. Da steht man ziemlich allein im Regen.«
Am tiefsten getroffen hat ihn bisher die Kündigung von zwölf Wohnungen des therapeutischen Wohnprojekts »Die Zwiebel« für suchtkranke Frauen in Moabit. Kurz nach dem Verkauf des Gebäudes und noch vor der Eintragung des neuen Eigentümers, der River Residential GmbH & Co KG, kündigte dieser alle Wohnungen. Später konnte man sich auf einen gerichtlichen Vergleich einigen, die Frauen mussten schließlich dennoch ausziehen.
Stefan Lutz wendet sich Mitte 2018 an den neu gegründeten Lobbyverein des ehemaligen Industrie-Lobbyisten Jan Christian Sahl. »WeLobby« hat sich das Ziel gesetzt, Lobbyarbeit für Projekte zu betreiben, die sich diese sonst nicht leisten könnten. »Erst war ich skeptisch«, gibt Lutz zu, »doch dann ging es ganz schnell«. »WeLobby« schreibt Briefe an Berliner Abgeordnete, führt Gespräche und ist schließlich auf ein laufendes Gesetzgebungsverfahren zum Mietrecht aufgesprungen. »Huckepackverfahren nennt man das«, erklärt Lobbyist Jan Christoph Sahl. »Wir haben uns dann vor allem an die CDU gewandt. Geholfen hat, dass sich auch die Caritas für eine Mietrechtsänderung für Trägerwohnungen ausgesprochen hat.«
Nach einer Befragung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Jahr 2017 war ein Drittel seiner Berliner Mitglieder im Betreuten Wohnen von solchen Kündigungen betroffen. Dabei handelte es sich um 205 von insgesamt rund 2700 Trägerwohnungen. Jede Kündigung sei ein Desaster, denn es sei extrem schwierig, auf dem momentanen Mietmarkt neue Wohnungen anzumieten, betont Stefan Lutz. »Wir haben auch Menschen, die drogenabhängig oder obdachlos waren. Diese Menschen will fast niemand bei sich haben.« Hinzu komme, dass die Mietpreise derart ansteigen, dass die Kosten nicht mehr durch die Erstattungen der Jobcenter gedeckt sind. Die Folge sei, dass der Träger draufzahlt. »Das ist kein solides Geschäftsmodell mehr«, sagt Lutz. »Aber was sollen wir machen?«
Außerdem fänden viele, die eigentlich bereit sind, das Betreute Wohnen zu verlassen und wieder auf eigenen Beinen zu stehen, keine neue Wohnung. Dadurch »verstopften« die Trägerwohnungen, so Lutz.
Mehr und mehr versuchten soziale Träger daher, bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften unterzukommen oder, wenn möglich, sogar Eigentum zu erwerben.
Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands zufolge leben in Berlin derzeit rund 10 000 hilfebedürftige Menschen im Betreuten Wohnen, der Bedarf sei jedoch höher. Das habe eine Mitgliederumfrage ergeben. Zu den Klienten gehörten Pflegebedürftige, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Frauen mit Gewalterfahrung, Menschen mit Behinderung, Jugendliche und Wohnungslose.
Die vom Paritätischen Wohlfahrtsverband und »WeLobby« unterstützte Initiative des Vereins Prowo hatte vor dem Bundestag schließlich Erfolg. Ab dem 1. Januar 2019 gelten damit auch für Gewerbemietverträge für Trägerwohnungen die Schutzklauseln des Wohnmietrechts.
Lobbyist Sahl freut sich: »Das habe ich in meinem Leben noch nicht geschafft, das Bürgerliche Gesetzbuch in so kurzer Zeit zu verändern«. Auch Stefan Lutz vom Verein Prowo ist zufrieden: »Das ist das maximal Mögliche, was wir rausholen konnten.«
Letztlich bedeutet die längst überfällige Gesetzesänderung vor allem mehr Sicherheit und Schutz für besonders hilfsbedürftige Menschen. »Die Klienten unserer Mitglieder werden nun nicht mehr behandelt wie Dinge in einer Gewerbeimmobilie, eine Flasche Ketchup oder eine Pommesmaschine«, sagt auch Gabriele Schlimper, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. »Son᠆dern endlich wie Menschen.«
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