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  • Verfassungsschutz und AfD

Geheimdienst auf der Spur von Landolf Ladig

Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD von Journalisten im Internet veröffentlicht

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 3 Min.

Wäre der AfD-Bundesvorstand konsequent, dann müsste Thüringens Landeschef Björn Höcke erneut ein Ausschlussverfahren fürchten. Grund dafür wäre das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Auf Basis der Untersuchung stufte der Geheimdienst die AfD Mitte Januar als »Prüffall« ein, die Nachwuchsorganisation »Junge Alternative« und den völkisch-nationalistischen Zusammenschluss »Der Flügel« sogar als »Verdachtsfall«. Das vollständige 436 Seiten umfassende Dokument wollte die Behörde der Öffentlichkeit vorenthalten, was die Journalist*innen des Blogs netzpolitik.org aber verhinderten. Am Montag stellten sie das Gutachten ins Netz, weil es sich aus ihrer Sicht um ein »wichtiges Dokument der Zeitgeschichte« handelt, das die »Mär der ganz normalen demokratischen Partei« zerstöre.

Mit Höcke beschäftigt sich der Geheimdienst besonders intensiv. Mehr als 600 Mal taucht der führende Kopf der völkischen Nationalisten im Gutachten auf, im Bericht wird ihm eine »überragende Bedeutung« besonders im Bezug zum »Flügel«-Netzwerk attestiert. Allein ein Unterkapitel der Untersuchung widmet sich der Frage, ob Höcke früher unter dem Pseudonym Landolf Ladig Texte für rechtsextreme Publikationen verfasste, darunter etwa für die NPD-Regionalzeitung »Eichsfeld-Stimme«.

In ihrer Analyse stützt sich die Behörde wesentlich auf die Arbeit des Soziologen Andreas Kemper, der sich schon seit Jahren sicher ist, dass hinter Ladig Höcke steckt. Auch der Verfassungsschutz kommt zu dem Ergebnis, es handle sich um eine »nahezu unbestreitbare Identität«, weshalb die Texte für ein »Gesamtverständnis von Höckes Positionen erforderlich« sind.

Die Einschätzung des Verfassungsschutzes könnte Stimmen in der AfD wieder laut werden lassen, die in der Vergangenheit einen Ausschluss Höckes forderten. Als der Bundesvorstand dies 2017 auf Betreiben der damaligen Parteichefin Frauke Petry schon einmal erfolglos versuchte, fanden sich in der Begründung des Antrags wesentliche Analysen Kempers wieder. Da Teile der Partei eine Überwachung durch den Inlandsgeheimdienst fürchten, könnte das Gutachten Grundlage für einen neuen Ausschlussversuch sein.

Dann allerdings müsste sich die Partei wohl auch von anderen führenden Funktionären trennen, die eng mit dem »Flügel« verbunden sind - was ausgeschlossen sein dürfte. Eine größere Rolle im VS-Gutachten spielt etwa der Brandenburger AfD-Landeschef Andreas Kalbitz, der schon länger als aussichtsreicher Nachfolger für Parteichef Alexander Gauland gehandelt wird, sollte der 77-Jährige bei den nächsten Vorstandswahlen altersbedingt nicht noch einmal antreten.

Auch im Fall Kalbitz listet das Gutachten im Wesentlichen keine neuen Erkenntnisse auf, sondern stützt sich auf öffentlich zugängliche Quellen, wie etwa Zeitungsberichte, aber auch eine Vielzahl von Äußerungen, die von AfD-Funktionären über die sozialen Netzwerke verbreitet wurden. Überhaupt sind für eine Vielzahl von Beispielen, wodurch sich ein extrem rechtes Weltbild vieler AfD-Mitglieder belegen lässt, keine konspirativen Recherchen notwendig. Als Teil der Öffentlichkeitsstrategie stellen Funktionäre und Parteigliederungen Videos, Fotos und Reden ihrer Veranstaltungen ins Netz. Auch der Verfassungsschutz kommt zu dem Schluss, dass es schon ausreicht, sich die Internetauftritte des »Flügels« anzuschauen, um »eine Vielzahl an Aussagen, hinter denen sich eine völkisch-nationalistische Ideologie verbirgt«, zu finden.

Kerstin Köditz, sächsische LINKE-Landtagsabgeordnete und Expertin für die Neue Rechte, nennt die im Gutachten aufgezählten Belege, wonach es sich bei der AfD um eine rechtsradikale Partei handelt, »erdrückend«. Dennoch sieht sie einige handwerkliche Mängel. So setze sich die Arbeit kaum mit dem »sichtbaren Radikalisierungs-Prozess der Partei« auseinander, auch wissenschaftliche Arbeiten, wo die AfD politisch zu verorten ist, werden zu wenig aufgegriffen.

Dabei kam etwa der Politikwissenschaftler Hajo Funke schon 2017 zu dem Schluss, dass die AfD eine rechtsradikale Partei ist.

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