Systemfehler beim Unterhalt

Stefan Otto kritisiert eine ungerechte und bürokratische Familienpolitik

Die 2017 beschlossene Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für alleinerziehende Mütter und Väter war längst überfällig. Es glich nämlich zuvor einer willkürlichen Festlegung, diesen nur bis zum zwölften Lebensjahr zu zahlen und lediglich sechs Jahre lang zu gewähren. Dass nun immer mehr Kinder davon profitieren, wie eine Statistik der Bundesregierung zeigt, ist erfreulich.

Doch gibt es um diese Familienleistung oft ein unwürdiges Geschacher. Ein Unterhaltsvorschuss wird von den Jugendämtern ohnehin nur gezahlt, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt. Die Leistung wird jedoch aufs Arbeitslosengeld II (ALG II) angerechnet, was bedeutet, dass genau jene Familien, die eine Unterstützung am dringendsten bräuchten, keinen Anspruch darauf haben.

Das ist ein Systemfehler, der zu erheblichen bürokratischen Auswüchsen führt. Der Unterhaltsvorschuss ist nämlich eine »vorrangige Leistung« und muss mit dem ALG II zusammen beantragt werden. Auch wenn die Antragstellenden davon gar nichts haben, weil Jobcenter und Jugendämter die Zahlungen wieder verrechnen.

Der Aufwand ist aber erheblich, was dazu führt, dass viele andere Familien monatelang auf die Bewilligung des Unterhaltsvorschusses warten müssen. Dabei ginge es einfacher - und gerechter.

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