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Mit Kameras gegen Tierleid
Niedersachsen und NRW wollen Pflicht zur Videoüberwachung in Schlachtbetrieben
Die Kuh in der Tötungsbox strampelt kräftig, während ihr ein Mann in grüner Arbeitskleidung immer wieder mit einem Messer in den Hals sticht. Er will eine Schlagader treffen, das Tier soll ausbluten, sterben. Die heftigen Bewegungen zeigen: Offensichtlich wurde das Rind nicht ausreichend betäubt. Die schockierende Szene haben Tierschützer mit versteckter Kamera in einem niedersächsischen Schlachtbetrieb aufgenommen, ins Internet gestellt und damit einen Verstoß gegen das Gesetz dokumentiert, das bestimmt: »Vor dem Beginn des Blutentzugs« muss das Tier in den Zustand der Besinnungslosigkeit versetzt werden, etwa durch einen Bolzenschuss ins Gehirn oder durch elektrischen Strom.
Nachlässigkeit beim Betäuben ist nur ein, wenn auch besonders schlimmes, Beispiel für Missachtung des Tierschutzes in Schlachthöfen. In 14 von 18 solcher Betriebe, die Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) seit November 2018 unangemeldet kontrollieren ließ, wurden Verstöße festgestellt. Ein Ergebnis, das die Ressortchefin dazu bewogen hat, öfter gründliche Kontrollen anzuordnen. Darüber hinaus will sie am Freitag zusammen mit ihrer Ressortkollegin aus Nordrhein-Westfalen, Ursula Heinen-Esser (CDU), im Bundesrat eine Initiative zur Videoüberwachung in allen deutschen Schlachthöfen starten.
In Niedersachsen setzen bereits mehrere Betriebe auf Videokameras zur Kontrolle des Schlachtvorgangs. Das soll Schule machen, wünschen sich die Agrarministerin und Spitzenvertreter der Fleischwirtschaft. Beide Seiten unterzeichneten dieser Tage eine Vereinbarung. Ihr Kernsatz: Die Organisationen der Schlachthöfe empfehlen ihren Mitgliedern die Installation von Kamerasystemen - auf freiwilliger Basis bis zu einer gesetzlichen Regelung.
Eine gesetzlich verpflichtende Videoüberwachung, wie sie jetzt per Bundesratsinitiative angestoßen wird, soll in besonders tierschutzrelevanten Bereichen der Schlachtbetriebe installiert werden, sagt Barbara Otte-Kinast. Veterinäre habe dann die Möglichkeit, sich jederzeit zum Beispiel per Smartphone auf eine der Kameras einzuwählen, so die Ressortchefin. »Zugleich kann das Gros der Schlachthöfe dokumentieren, dass dort verantwortungsvoll gearbeitet wird«, ergänzt Ministerin Heinen-Esser.
Schon im vergangenen Jahr hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Rechtsgutachten festgestellt, dass eine Videoüberwachung in Schlachtunternehmen rechtlich möglich ist. Daran erinnert der Deutsche Tierschutzbund. Dessen Präsident Thomas Schröder wertet diese Kontrolle als wirkungsvolle Methode, um Verstöße gegen die Tierschutz-Schlachtverordnung und sonstige Missstände zu erkennen, ihnen nachzugehen und die Ursachen zu beheben. Voraussetzung dafür sei, dass die Kameras an den entscheidenden Stellen installiert sind: bei der Anlieferung, im »Wartestall« und dort, wo Betäubung sowie Tötung erfolgen. Effektiv sei das Ganze auch nur, wenn dokumentiertes Fehlverhalten geahndet wird, mahnt Schröder.
Skeptisch blicken Datenschützer auf den Videoeinsatz, kritisch sehen ihn auch Niedersachsens oppositionelle Landtagsgrüne. Die tierschutzpolitische Sprecherin Miriam Staudte meint: »An die eigentlichen Ursachen der Missstände in der Fleischindustrie, wie Preisdruck und Akkordarbeit, wagt sich Otte-Kinast aus Angst vor der Schlachtlobby nicht heran.«
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