Kein Ausschuss im Fall Oury Jalloh

Antrag der LINKEN auf Untersuchungsausschuss in Sachsen-Anhalt abgelehnt

  • Nina Böckmann
  • Lesedauer: 3 Min.

Im Landtag von Sachsen-Anhalt wurde am Donnerstag über einen möglichen Untersuchungsausschuss im Fall Oury Jalloh abgestimmt. Die Linksfraktion hatte dazu einen Antrag eingereicht. Sie fordert einen solchen Ausschuss bereits seit Monaten. Der Tod des Sierra-Leoners beschäftigt die sachsen-anhaltische LINKE und engagierte Initiativen seit Jahren. In der Abstimmung vom Donnerstag stimmte einzig die Fraktion der LINKEN einem Untersuchungsausschuss geschlossen zu. Die Koalitionsparteien aus CDU, SPD und Grünen hatten sich enthalten. Die AfD stimmte gegen einen Untersuchungsausschuss. »Jetzt haben die Koalitionsfraktionen erneut entschieden, dass sie den Beginn der Arbeit der Sachverständigen weiter verzögern werden - und dies auf unbestimmte Zeit«, sagt die LINKE-Politikerin Henriette Quade, die den Antrag in den Landtag eingebracht hatte.

Jalloh verbrannte im Jahr 2005 in einer Dessauer Polizeizelle. Die Umstände sind nach wie vor zum Großteil ungeklärt. Lange ging die Polizei dabei von einem Suizid aus, doch einiges spricht dagegen. Zu diesem Schluss kam auch Dessaus zuständiger Oberstaatsanwalt, nachdem dieser sich im April 2017 mit Brandexperten getroffen hatte. Der Dessauer Staatsanwalt änderte daraufhin seine Ansicht und benannte sogar Verdächtige. Der Fall sollte aufgrund von Ungereimtheiten neu aufgerollt werden. Dieser wurde daraufhin jedoch an die Hallenser Staatsanwaltschaft übergeben, welche 2017 eine Einstellung des Verfahrens für sinnvoll erachtete. »Dagegen läuft ein Klageerzwingungsverfahren der Nebenklageberechtigten. Das liegt jetzt zur Überprüfung beim Oberlandesgericht. Es ist zu erwarten, dass sich das lange hinzieht. Ein halbes Jahr Prüfung mindestens«, erklärte Quade.

Auffällig ist, dass die grundsätzlichen Fragen des Falls nach wie vor offen sind. Beispielsweise die Frage danach, wie sich eine an Händen und Füßen fixierte Person auf einer feuerfesten Matratze selbst angezündet haben soll. Auch das Hauptbeweismittel - ein Feuerzeug, mit dem sich Jalloh selbst angezündet haben soll - wurde später gefunden und als Beweismittel gelistet. Zudem kam im März 2018 ein toxikologisches Gutachten zu dem Schluss, dass eine Selbsttötung Jallohs ausgeschlossen werden könne. »Wir haben seit jeher einen großen Widerspruch zwischen dem, was die Generalstaatsanwaltschaft darstellt und den Ergebnissen der Experten«, so Quade.

Als die Dessauer Staatsanwaltschaft den Fall im letzten Jahr erneut aufrollen wollte, erhielt der Fall Jalloh ein gewisses Maß an öffentlicher Aufmerksamkeit und wurde Teil politischer Debatten. In der Realität hat sich seitdem jedoch nichts bewegt. »Seit 14 Jahren wird ein Untersuchungsausschuss abgewehrt und dies mit der Begründung, dass dieser nicht parallel zu einem laufenden Verfahren einberufen werden könne«, so Quade.

In Nordrhein-Westfalen habe es laut der LINKEN-Politikerin jedoch einen ähnlichen Fall gegeben, bei dem ein zu unrecht inhaftierter Asylbewerber ebenfalls in einer Polizeizelle verbrannt ist. Es handelte sich um den Syrer Ahmed A. in der JVA Kleve. Quade verwies darauf, dass in diesem Fall ein Untersuchungsausschuss eingesetzt worden sei, bevor es überhaupt ein Ermittlungsverfahren gegeben habe.

Wie es im konkreten Fall weitergeht, ist abhängig vom Urteilsspruch des Oberlandesgerichts. Gibt dieses dem Klageerzwingungsverfahren statt, könnten die Sonderermittler jedoch zunächst nicht ermitteln, da parallel juristische Verfahren geführt werden würden. »Juristisch, sage ich, wäre es nach wie vor richtig, dass der Generalbundesanwalt das Verfahren führt. Wenn im Raum steht, es gibt einen ungeklärten Todesfall im Polizeigewahrsam und es wäre möglich, dass Polizisten einen Menschen getötet haben oder haben sterben lassen, dann ist das eine erhebliche Staatsgefährdung. Das wäre ein Fall für den Generalbundesanwalt. Der sieht das aber anders«, sagte Quade.

Tatsächlich war seit dem Tod Jallohs ein Disziplinarverfahren gegen einen der Dessauer Polizisten geführt worden. Der Tod des jungen Mannes war nicht der erste, der in Zusammenhang mit der Dessauer Dienststelle steht. Bereits 1997 und 2002 kamen zwei weitere Männer ums Leben. Einer starb durch innere Blutungen, der andere durch einen Schädelbasisbruch. Beide waren zuvor beziehungsweise währenddessen in Gewahrsam der Dessauer Polizei.

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