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Einigung zum Entzug der Staatsangehörigkeit
Ehemalige IS-Kämpfer mit mehrere Staatsbürgerschaften kann die deutsche entzogen werden
Berlin. Die Bundesregierung hat sich einem Medienbericht zufolge auf einen Plan zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei IS-Kämpfern geeinigt. »Süddeutsche Zeitung«, NDR und WDR berichteten am Sonntagabend unter Berufung auf Regierungskreise, Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) hätten sich auf eine Ausbürgerung von Dschihadisten geeinigt, wenn drei Bedingungen vorliegen.
Dschihadisten müssen demnach eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen und volljährig sein. Außerdem sollen nur jene Dschihadisten ausgebürgert werden, die sich künftig an Kämpfen beteiligen, nicht aber jene, die bereits inhaftiert sind. Das bedeutet, dass die künftige Regelung nicht rückwirkend angewandt wird. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll dem Bericht zufolge zeitnah abgestimmt werden.
Barley hatte am Samstag eine baldige Gesetzesregelung zum Entzug der Staatsangehörigkeit bei Dschihadisten-Kämpfern angekündigt. Sie sei sich mit Innenminister Seehofer einig, »dass wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden«.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte dem Bundesjustizministerium erst vor wenigen Tagen vorgeworfen, das Gesetzesvorhaben zu verschleppen. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte Barley noch am Freitag auf, »endlich ihre Zustimmung« zu geben.
Doppelstaatler verlieren nach geltender Gesetzeslage den deutschen Pass, wenn sie ohne Genehmigung der deutschen Behörden in ausländischen Streitkräften Dienst tun. Für Kämpfer in Milizen wie den Kampfverbänden des Islamischen Staats (IS) gilt diese Regelung allerdings nach gängiger Rechtsauffassung nicht, weil die Dschihadistenmiliz trotz ihres Namens keine »Staatsqualität« hat.
Justizministerin Katarina Barley (SPD) hat einem Medienbericht zufolge zunächst Bedenken gegen das geplante Gesetz zum Entzug der Staatsangehörigkeit für Terrorkämpfer, weil Innenminister Horst Seehofer (CSU) damit auch eine Regel für Kinder verschärfen will.
Seehofer wollte darüber hinaus eine Regelverschärfung für Kinder unter fünf Jahren, die die deutsche Staatsbürgerschaft rechtswidrig - etwa durch Täuschung seitens der Eltern - erlangt haben, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Samstag unter Berufung auf den Entwurf des Innenministeriums berichtet. Die Behörden sollten demnach in solchen Fällen künftig keinen Ermessensspielraum mehr haben. Agenturen/nd
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